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Krankenversicherung während der Elternzeit

Geht ihr in die Elternzeit, dann sind gesetzlich krankenversicherte Eltern automatisch beitragsfrei weiter versichert. Es entfällt jedoch der Zuschuss vom Arbeitgeber für die private Kranken- und Pflegeversicherung. Sofern ihr also vor der Geburt und der Inanspruchnahme der Elternzeit privat versichert wart, dann müsst ihr die kompletten Prämien hierfür selbst bezahlen. Auch ein Wechsel von der privaten in die gesetzliche und demnach kostenfreie Familienversicherung ist nicht möglich. Gerade bei Eltern, bei denen beide Elternteile privat versichert sind, sollte also beachtet werden, dass das Kind ebenfalls privat versichert werden muss.

Wenn ihr euch für die Elternzeit interessiert, dann sorgt das Elterngeld dafür, dass zumindest ein finanzieller Ausgleich besteht, wenn der klassischen Tätigkeit nicht weiter nachgegangen werden kann. Allerdings solltet ihr euch im Detail über die Krankenversicherung informieren.

Zusammenfassung zur Krankenversicherung während der Elternzeit

  • Gesetzlich Pflichtversicherte: Während der Elternzeit beitragsfrei gesetzlich versichert
  • Familienversicherung: Über den Ehepartner erfolgt nach wie vor die beitragsfreie gesetzliche Versicherung
  • Freiwillig gesetzlich krankenversichert: Kassenbeiträge müssen auch während der Elternzeit gezahlt werden
  • Privatversicherte: Beiträge müssen nach wie vor bezahlt werden

Gesetzlich Krankenversicherte in der Elternzeit

Als gesetzlich pflichtversicherter Arbeitnehmer bleibt ihr weiterhin bei eurer gesetzlichen Krankenkasse beitragsfrei versichert, wenn ihr in die Elternzeit geht. Als eine wichtige Voraussetzung ist hierbei anzumerken, dass das Arbeitsverhältnis weiterhin bestehen muss, sodass im Anschluss der Elternzeit die Tätigkeit wieder aufgenommen werden kann. Entscheidet ihr euch jedoch dafür, während der Elternzeit in Teilzeit zu arbeiten, so können Beiträge für die Krankenversicherung anfallen.

Entscheidet ihr euch jedoch dafür, während der Elternzeit in Teilzeit zu arbeiten, so werden Beiträge zur Krankenversicherung fällig. Dies gilt auch wenn ihr studiert oder eingeschrieben bleibt.

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Die Elternzeit bei privat versicherten Eltern

Eltern, die privat krankenversichert sind, müssen auch während der Elternzeit den vollen Beitrag bezahlen. Aufgrund dessen kann es in einem solchen Fall durchaus dazu kommen, dass die Versicherungskosten nicht mehr bezahlt werden können, da diese zu hoch sind. Demnach sollte im Vorfeld der Elternzeit genau dies überprüft werden, sodass die Krankenversicherung auch weiterhin besteht. Oftmals ist es dann finanziell nicht möglich, dass privat versicherte Eltern in die Elternzeit gehen können.

Hinweis: Oft erhöht sich das Elterngeld von Privatversicherten gegenüber gesetzlich Versicherten. Bei der Berechnung des Nettoeinkommens wird bei Privatversicherten keine Pauschale für Versicherungsbeiträge abgezogen.

Die Krankenversicherung bei freiwillig versicherten Eltern in Elternzeit

In der Regel müssen freiwillig Versicherte einen Mindestbeitrag bezahlen. Auch hier wird keine Pauschale für Versicherungsbeiträge bei der Berechnung des Elterngelds abgezogen. Dadurch kann sich das Elterngeld erhöhen. Sollte der Ehepartner privat versichert sein, wird das Einkommen (in der Regel die Hälfte des Bruttoeinkommens) bei der Berechnung berücksichtigt. Der Mindestbeitrag wird oftmals nicht mehr erreicht, je nach Einkommen des Ehepartners. Sollte der Ehepartner gesetzlich versichert sein und die Voraussetzungen für eine Familienversicherung erfüllen, müssen keine Beiträge gezahlt werden.

Hinweis: Beamte können unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss für die Krankenversicherungsbeiträge erhalten. Informiert euch bei der jeweiligen Krankenkasse.

Die Versicherung des Neugeborenen richtet sich nach den Eltern

  • Wenn das Kind zur Welt kommt, dann richtet sich die Versicherung des Neugeborenen nach den Eltern. Wenn beide Eltern zuvor in der gesetzlichen Krankenversicherung waren, dann wird das Kind automatisch familienversichert. Grundsätzlich stellt es auch kein Problem dar, dass der Nachwuchs freiwillig privat krankenversichert werden kann.
  • Wenn beide Elternteile privat krankenversichert sind, dann muss das Baby auch privat krankenversichert werden. Für den Nachwuchs wird dann eine individuelle Versicherungspolice erstellt.
  • Wenn ein gemischtes Versicherungsverhältnis besteht, also ein Elternteil in der gesetzlichen Krankenversicherung ist und das andere eine private Krankenversicherung abgeschlossen hat, dann entscheiden die Eltern selbst, in welcher Form der Nachwuchs versichert werden soll. Wichtig ist hierbei zu beachten, dass bei der Auswahl vom Versicherungsstatus vom Kind das Einkommen eine Rolle spielt. Wenn der Hauptverdiener privat krankenversichert ist und dessen Einkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze (2022: 64.350 Euro) übersteigt, so muss das Kind vbei dem Elternteil mit dem höchsten Einkommen krankenversichert werden. Wird die Grenze jedoch nicht erreicht, dann kann das Kind mit in die beitragsfreie Familienversicherung integriert werden.
Tipp: Meldet euch im Vorfeld der Elternzeit bei der Krankenkasse
Wenn ihr in die Elternzeit geht, dann ist es ratsam, dass ihr die Krankenkasse darüber in Kenntnis setzt. Viele Krankenkassen bieten hierzu Formulare an, womit der Kasse alle notwendigen Informationen übermittelt werden können.

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