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Elternzeit: Eure Rechte gegenüber dem Arbeitgeber – Ist eine Kündigung möglich?

Elternzeit Arbeitgeber

Als Arbeitnehmer genießt ihr natürlich gewisse Rechte gegenüber dem Arbeitgeber, wenn ihr in die Elternzeit geht. Welche dies genau sind und ob euch der Arbeitgeber beispielsweise während der Elternzeit kündigen kann, erfahrt ihr hier in diesem Beitrag auf Kinderinfo.de.

Das Kündigungsrecht während der Elternzeit

Als Mutter oder Vater profitiert ihr in Elternzeit von einem Kündigungsschutz. Demnach kann euch der Arbeitgeber nur in Sonderfällen die Kündigung während dem Zeitraum der Elternzeit aussprechen. Eine Besonderheit stellt hierbei dar, dass der spezielle Kündigungsschutz bereits ab dem Tag der Bestätigung vom Elternzeitantrag gültig ist.

Hinweis
Der besondere Kündigungsschutz gilt nur für das Elternteil, das die Elternzeit nimmt. Nutzen hingegen beide Eltern die Elternzeit, dann betrifft auch beide Parteien der Kündigungsschutz.

Beispiele aus der Praxis für Kündigungen während der Elternzeit

Wird der Betrieb beispielsweise nach einer Insolvenz aufgelöst und müssen aufgrund dessen Kündigungen ausgesprochen werden, dann betrifft dies natürlich auch die Arbeitnehmer, die sich gerade in der Elternzeit befinden. Gleiches gilt auch für eine eventuelle Stilllegung der Firma aufgrund der Verletzung von Pflichten seitens der Behörden oder Ähnliches. Grundsätzlich schützt euch die Elternzeit also nicht bei solchen Fall vor einer Kündigung!

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Darf euch der Chef den Beginn der Elternzeit vorschreiben?

Laut dem Gesetzgeber ist ein Antrag für die Inanspruchnahme der Elternzeit notwendig, den ihr beim Arbeitgeber hinterlasst. Die Vorschläge für die Gestaltung der Elternzeit sollten hier vermerkt werden. Eine Zustimmung ist hierzu seitens des Arbeitgebers nicht notwendig. Eine Entscheidungshoheit hat dieser nämlich in einem solchen Fall nicht. Weitere Details hierzu findet ihr in unserem Beitrag zu dem Elternzeitantrag.

Könnt ihr den Arbeitsplatz nach der absolvierten Elternzeit wieder erwarten?

Ja. Der Arbeitgeber verpflichtet sich laut dem Gesetzt dazu, dass Arbeitnehmer, die aus der Elternzeit kommen, denselben oder auch einen gleichwertigen Arbeitsplatz erwarten können. Es ist demnach auch nicht möglich, dass ihr dann zum Beispiel weniger Gehalt bekommt oder Ähnliches. Beachtet hierzu auch den Arbeitsvertrag, der weitere Details dazu beinhalten sollte.

Tipp bei Absprachen: Wichtige Regelung – Haltet alle Details schriftlich fest!

Vielerorts kommt es vor, dass Absprachen zur Elternzeit mündlich vereinbart werden. Gültig sind diese allerdings nicht, sofern diese nicht schriftlich festgehalten wurden. Lasst euch also sämtliche Details vom Arbeitgeber bestätigen, was die Elternzeit betrifft. Nur so könnt ihr eure Rechte dann auch im Falle eines Streits mit dem Chef gerichtlich durchsetzen.

Elternzeit bei befristeten Arbeitsverträgen

Die Elternzeit sorgt nicht dafür, dass sich mit dem Arbeitgeber geschlossene befristete Arbeitsverträge automatisch verlängern. Das Datum zum Ende des Arbeitsverhältnisses, das im Arbeitsvertrag festgelegt wurde, ist also auch bei der Elternzeit bindend und sollte unbedingt beachtet werden!

Ausnahmefall Azubis
Bei Auszubildenden ist die Sache jedoch anders zu betrachten. Hier verlängert sich nach der Elternzeit dann die Ausbildungszeit genau um den Zeitraum der Jobpause.

Während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten

Sofern ihr Elterngeld bezieht und gerne während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten möchtet, dann ist dies für im Durchschnitt bis zu 30 Stunden pro Woche möglich. Diese Details müsst ihr dem Arbeitgeber in dem Elternzeitantrag mit angeben. Schreibt also in den Antrag, wie viele Stunden ihr gerne arbeiten und wann ihr dies erledigen wollt. Gleiches gilt für einen Terminvorschlag für die Verteilung dieser Arbeitsstunden. Das Einkommen aus der Teilzeit gilt dann als zusätzliches Einkommen, das mit dem Elterngeld verrechnet wird. In der Regel zahlt es sich dennoch für die meisten Verbraucher aus, dass dank einem Teilzeitjob während der Elternzeit noch Geld hinzuverdient wird.

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