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Elterngeld für das zweite Kind

Elterngeld für das zweite Kind

Die Höhe vom Elterngeld hängt maßgeblich von dem Einkommen der Eltern der letzten zwölf Monate vor der Geburt ab. Doch wie erfolgt die Berechnung, wenn das zweite Kind zur Welt kommen wird? Wir haben die passenden Antworten für euch parat.

Gibt es bei der zweiten Schwangerschaft weniger Elterngeld?

Nein. Wenn ihr während der Elternzeit bekommt und schwanger werdet, so müsst ihr euch keine Gedanken machen, dass das Elterngeld womöglich niedriger ausfüllt. Die Elterngeld-Höhe orientiert sich nämlich an dem durchschnittlichen Einkommen des Elternteils, das den Elterngeld-Antrag abgibt. Bei der Berechnung vom zweiten Kind gibt es also keinerlei Unterschiede.

Tipp: Einfach das Elterngeld mit dem Elterngeldrechner kalkulieren

Allerdings können bei der Berechnung einige Kalendermonate übersprungen werden. Das ist der Fall, in denen Mutterschutz bestanden hat und Elterngeld für das erste Kind gezahlt wurde. Dieses Kind darf allerdings keine 15 Monate alt sein. Einzelne Monate können auch ausgenommen werden, wenn die Mutter während der Schwangerschaft erkrankt ist und sie deswegen wenig oder gar kein Einkommen hatte. Dies ist auch der Fall, wenn ein Wehrdienst oder Zivildienst geleistet wurde.

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Sollte aus anderen Gründen in einem Kalendermonat weniger oder gar kein Einkommen vorhanden sein, dann wird dieser Monat nicht übersprungen. Bei der Berechnung wird dieser Monat mit 0 Euro berücksichtigt und vermindert dadurch das durchschnittliche Einkommen im Bemessungszeitraum für das Elterngeld.

Geschwisterbonus und das Elterngeld

Wenn das erste Kind zum Zeitpunkt der Geburt vom zweiten Kind noch nicht 3 Jahre alt ist, so könnt ihr mit dem Geschwisterbonus bei dem Elterngeld rechnen. In einem solchen Fall profitiert ihr von einer höheren Summe Elterngeld. Wenn das ältere Kind allerdings das 3. Lebensjahr erreicht, dann fällt der Bonus wieder weg. Hier gibt es dann nur noch das reguläre Elterngeld.

Anbei ein konkretes Beispiel aus der Praxis:
Euer erstes Kind ist 30 Monate alt, wenn euer Baby zur Welt kommt. Für das zweite Kind gibt es dann für insgesamt 6 Monate lang den Geschwisterbonus auf das Konto. Wollt ihr hingegen gerne diesen Bonus über ein ganzes Jahr lang erhalten und damit maximal ausschöpfen, dann sollte das Kind vor dem 2. Geburtstag vom Älteren zur Welt kommen.

Auch für weitere Kinder, die im Haushalt leben, gibt es dafür einen Geschwisterbonus. Dafür wird das Elterngeld um 10 Prozent erhöht. Der Betrag ist mindestens monatlich 75 Euro beim Basiselterngeld und 37,50 Euro beim ElterngeldPlus. Voraussetzungen dafür sind:

  • Mindestens ein Kind, das noch keine 3 Jahre alt ist
  • Mindestens zwei Kinder, die beide noch keine 6 Jahre alt sind
  • Mindestens ein weiteres Kind mit Behinderung (GDB von mindestens 20), das noch keine 14 Jahre alt ist.

Wie hoch ist der Geschwisterbonus?

Wenn ihr den Geschwisterbonus erfolgreich beantragen wollt, dann könnt ihr mit einem Extra-Einkommen in Höhe von 10 Prozent vom regulären Elterngeld rechnen, das euch zusteht. Die Mindestsumme beläuft sich bei dem Geschwisterbonus auf insgesamt 75 Euro.

Jetzt lesen: Weitere Details zum Geschwisterbonus

Bei Zwillingen mehr Elterngeld

Natürlich gibt es bei Zwillingsgeburten auch mehr Elterngeld. Die monatlich ausgezahlte Elterngeld-Summe erhöht sich dann um je 300 Euro für das zweite und jedes weitere Kind oder um 150 Euro bei ElterngeldPlus. Bei Drillingen verdoppelt sich der Zuschlag und bei Vierlingen verdreifacht sich der Betrag – und so weiter.

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