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Elterngeld bei Arbeitslosigkeit: Darauf solltet ihr achten, wenn ihr ALG I bezieht

Elterngeld bei Arbeitslosigkeit

Viele Eltern stellen sich die Frage, wie das Elterngeld berechnet wird, wenn man arbeitslos ist. Hier in diesem Ratgeber-Beitrag möchten wir die häufigsten Fragen dazu beantworten.

Arbeitslosengeld I und Elterngeld

Das Arbeitslosengeld I zählt nicht zu dem klassischen Erwerbseinkommen. Aufgrund dessen erfolgt zur Berechnung der Höhe vom Elterngeld nur das Einkommen aus einer klassischen beruflichen Anstellung bei einem Arbeitgeber. Habt ihr innerhalb der letzten 12 Monate vor der Geburt ein Erwerbseinkommen erzielt, zählen grundsätzlich die vollen 12 Monate als Bemessungszeitraum. Monate, in denen ihr Arbeitslosengeld I bezogen habt, gelten nicht als Erwerbseinkommen und werden durch frühere Monate ersetzt, sofern dort Einkommen erzielt wurde.

Tipp: Bedient den Elterngeldrechner, um das Elterngeld zu ermitteln

Wenn ihr Arbeitslosengeld I bezieht, dann gilt ein Freibetrag von 300 Euro monatlich in der Zeit, in der ihr Basiselterngeld bezieht. Dabei handelt es sich um den Mindestbetrag des Elterngeldes. Erhaltet ihr mehr Elterngeld, dann wird das Arbeitslosengeld I auf das übrige Elterngeld angerechnet. Der Freibetrag für ElterngeldPlus liegt bei 150 Euro. Die Freibeträge verdoppeln sich bei Zwillingen und verdreifachen sich bei Drillingen. Bei anderen Mehrlingsgeburten erhöht sich dementsprechend das Elterngeld.

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Ein paralleler Bezug von Arbeitslosengeld I und Elterngeld ist grundsätzlich möglich, sofern die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Es gibt jedoch keine Möglichkeit, sich das Arbeitslosengeld I komplett auszahlen zu lassen und erst danach Elterngeld zu beantragen. Beide Leistungen werden im Regelfall zeitlich abgegrenzt oder teilweise angerechnet. Wurde vor der Geburt ein höheres Einkommen erzielt als danach, erfolgt die Berechnung des Elterngelds aufgrund dieses höheren Einkommens. Wenn das Einkommen nach der Geburt niedriger ist als vorher, aufgrund von Teilzeitarbeit und danach der Bezug des Arbeitslosengelds I, würde das Elterngeld niedriger ausfallen.

Aus diesem Grund wird die Entgeltersatzleistung (Arbeitslosengeld) nur teilweise auf das Elterngeld angerechnet. Dazu wird der Unterschied zwischen dem Einkommen vor der Geburt und dem Einkommen nach der Geburt berechnet.

Sofern ihr vor der Geburt eures Nachwuchses nicht gearbeitet habt, dann könnt ihr das Elterngeld auch beantragen. Dies kommt also für Hausfrauen, Studenten oder auch Schüler infrage. Hierbei gibt es den Mindestbeitrag in Höhe von 300 Euro pro Monat auf das Konto. Bis zu dieser Summe ist das Elterngeld auch anrechnungsfrei.

Arbeitslosengeld II und Elterngeld

Bezieht ihr Arbeitslosengeld II (Bürgergeld), wird das Elterngeld voll als Einkommen angerechnet, mit Ausnahme des Mindestbetrags von 300 Euro monatlich, der anrechnungsfrei bleibt. Erhöhungen bei Mehrlingsgeburten wirken sich hier nicht zusätzlich aus. Diese Bedingungen gelten für Personen, die nachfolgende Bezüge erhalten:

  • Arbeitslosengeld II (Hartz IV)
  • Kinderzuschlag
  • Sozialhilfe
  • Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes

Bekommt ihr Elterngeld, wenn ihr sehr wenig Geld verdient?

Das Elterngeld-Gesetz wurde so gestaltet, dass der Anreiz zur Arbeit während der Elternzeit auch weiterhin besteht. Aufgrund dessen erhalten Eltern mit einem geringen Einkommen ein erhöhtes Elterngeld, wenn weiter gearbeitet wird. Liegt ihr also mit eurem Einkommen, das ihr vor der Geburt erzielt habt, unter 1.000 Euro, so bekommt ihr 67 Prozent je Prozentpunkt Elterngeld.

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