Startseite Ferien Urlaubsanspruch in den Ferien: So ist das Arbeitsrecht bei Eltern mit Kindern geregelt

Urlaubsanspruch in den Ferien: So ist das Arbeitsrecht bei Eltern mit Kindern geregelt

Wenn der Sommer ansteht, dann verbinden dies die meisten Verbraucher mit dem wohl verdienten Jahresurlaub. Allerdings müssen Eltern von schulpflichtigen Kindern immer auf die Ferien achten und die Urlaubsplanung danach richten. Doch wie ist das Arbeitsrecht in diesem Zusammenhang geregelt und müssen Angestellte ohne Kinder hierbei wirklich zurückstecken? Wir haben die Antworten auf all diese Fragen!

Haben Eltern mit schulpflichtigen Kindern bei der Urlaubsplanung Vorrang bezüglich der Ferienzeit?

Gemäß den Angaben aus dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) müssen Arbeitgeber bei der Urlaubsplanung die Wünsche zur zeitlichen Festlegung des Arbeitnehmers berücksichtigen. Dabei spielen die sozialen Gesichtspunkte eine wichtige Rolle, sodass Eltern mit schulpflichtigen Kindern also in der Regel einen Vorteil genießen. Jedoch hat der Arbeitgeber die Aufgabe individuell abzuwägen, welche der Arbeitnehmer einen Vorrang bei der Urlaubsplanung haben.

  • So kann es zum Beispiel durchaus der Fall sein, dass es im Unternehmen Arbeitnehmer mit Kindern gibt, die noch zur Schule gehen. Haben diese Ferien, so kann der Urlaub in den Schulferien eingeplant werden.
  • Ein weiteres Beispiel stellt ein Partner eines Arbeitnehmers dar, der nur zu bestimmten Zeiten den Urlaub gewährt bekommt. Um letztendlich für denselben Zeitraum den Urlaub zu planen, muss eine Abstimmung erfolgen. In einem solchen Fall sollte der Arbeitgeber also auch darauf Rücksicht nehmen.
  • Ähnlich sieht es auch aus, wenn ein Arbeitnehmer nach einer Krankheit und einem Kuraufenthalt einen weiteren Urlaub anschließen möchte. Wie aus dem Bundesurlaubsgesetz hervorgeht, sind die Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Urlaubswünsche zu beachten.

Urlaubsanspruch in den Ferien

Hinweise und gerechte Lösungen zur Urlaubsplanung bei schulpflichtigen Kindern

Grundsätzlich haben Eltern von schulpflichtigen Kindern keinen Anspruch auf eine bevorzugte Planung des Urlaubs im Vergleich zu Arbeitnehmern, die kinderlos sind. Demnach besteht hier Konfliktpotenzial, wobei die meisten Unternehmen dank einer frühzeitigen Planung somit dafür sorgen, dass andere Regelungen gefunden werden. Wir raten euch dazu, dass ihr ein gutes Verhältnis mit euren Kollegen pflegt und Vorgesetzte bzw. Chefs bezüglich der Urlaubsplanung auf dem Laufenden haltet. Oftmals können eure Wünsche dann in der Praxis beachtet werden.

Als eine weitere Lösung gibt es auch bestimmte Urlaubssysteme, bei denen Eltern mit schulpflichtigen Kindern in den Schulferien einen bevorzugten Urlaubsanspruch haben, während kinderlose Arbeitnehmer dann bei der Planung der Brückentage Vorrang haben. Dies ist eine recht faire Lösung und sorgt dafür, dass es viel seltener zu Konflikten bezüglich der Urlaubsplanung in Unternehmen kommen kann. Negativ ist hierbei allerdings auch für die Arbeitnehmer anzumerken, die den Urlaub im Sommer planen, dass eine solche Reise in diesem Zeitraum oftmals teurer ist.

Und wer entscheidet nun bei der Urlaubsplanung?

Allgemein gilt aber auch anzumerken, dass Ihnen ein Mindesturlaub von 20 Tagen zusteht. Optional können Arbeitgeber aber auch weitere Urlaubstage zur Verfügung stellen. Die Einteilung ist jedoch von unterschiedlichen Faktoren abhängig, wie zum Beispiel einem saisonalen hohen Arbeitsaufkommen. Gleiches gilt aber ebenso, wenn ein Auftrag eintrifft, der recht kurzfristig umgesetzt werden sollte oder das Abspringen der Kunden droht. Die Wünsche zur Urlaubsplanung können somit auch abgewiesen werden.

Wenn es bei Ihnen in der Firma jedoch zu einem Problem kommen sollte, was die Urlaubsplanung in den Ferien bzw. im Sommer betrifft, dann muss der Arbeitgeber eingreifen und final entscheiden. Seid ihr mit der Entscheidung des Arbeitgebers allerdings nicht zufrieden, so könnt ihr die Sache auch gerichtlich klären. Wendet euch hierfür an das Arbeitsgericht, wobei dies in der Praxis natürlich nur bedingt zu empfehlen ist, um das Verhältnis zum Arbeitgeber möglichst positiv zu gestalten.

Tipp: Schließt Kompromisse

Nicht immer können eure persönlichen Wünsche bezüglich der Urlaubsplanung so umgesetzt werden, wie ihr euch dies vorstellt. Aufgrund dessen ist es ratsam, dass ihr Kompromisse eingeht und eine möglichst positive Kommunikation fördert. Sprecht euch also in der Firma ab und reicht euren Urlaubswunsch rechtzeitig ein. In den meisten Fällen findet sich in der Praxis dann eine Lösung, mit der alle Parteien gut zurechtkommen.

Kann der gesamte Jahresurlaub auch über insgesamt vier Wochen genommen werden?

Vielleicht plant ihr gerade eine Fernreise und möchtet euch die kompletten vier Wochen freinehmen und den Urlaub planen? Grundsätzlich ist dies in der Praxis möglich. Allerdings solltet ihr unbedingt bedenken, dass es keine gesetzliche Urlaubsregelung gibt, die euch einen solchen Urlaubswunsch garantiert. Der Zeitraum wird von einigen Unternehmen nicht gestattet, da es betriebliche bzw. andere Gründe bezüglich der Planung gibt. Wir raten euch dazu, dass ihr euch rechtzeitig mit dem Vorgesetzten in Verbindung setzt, wenn ihr einen solch umfangreichen Urlaub plant. Je eher ihr dies tut, umso höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass ihr den Urlaubswunsch gestattet bekommt.

Quellen: Bundesurlaubsgesetz BUrlG

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