Startseite Elterngeld Erziehungsgeld – Alle Details zur Ausgleichszahlung für Eltern, die es vor dem Elterngeld gab

Erziehungsgeld – Alle Details zur Ausgleichszahlung für Eltern, die es vor dem Elterngeld gab

Erziehungsgeld

Seit dem 01. Januar 2007 gibt es das Erziehungsgeld in der klassischen Form nicht mehr. Das Erziehungsgeld wurde nämlich durch das Elterngeld bzw. die Elternzeit abgelöst. Da jedoch nach wie vor viele Verbraucher mit dem Begriff Erziehungsgeld vertraut sind und demnach Fragen dazu haben, findet ihr hier auf dieser Seite von Kinderinfo.de eine Zusammenstellung der wichtigsten Informationen zu dieser Thematik.

Wissenswertes zum Erziehungsgeld

  • Das Erziehungsgeld wurde zwischen dem 1. Januar 1986 und 31. Dezember 2006 gezahlt
  • Seit dem 01. Januar 2017 erfolgte eine Ersetzung durch das Elterngeld
  • Das Erziehungsgeld betrug zuletzt 300 Euro für die Regellaufzeit

Was war das Erziehungsgeld?

Bei dem Erziehungsgeld handelte es sich um eine sogenannte Ausgleichszahlung vom deutschen Staat, die an die Elternteile überwiesen wurde, die sich vorwiegend um die Erziehung des Kindes kümmerten. Grundsätzlich kann das Erziehungsgeld also nach wie vor mit dem neuen eingeführten Elterngeld verglichen werden, wobei es einige Unterschiede gibt.

Welche Ansprüche und Voraussetzungen mussten erfüllt sein?

Um alle Ansprüche für den Bezug des Erziehungsgeldes erfüllen zu können, durften die Eltern bis zu 30 Wochenstunden in einer Teilzeittätigkeit arbeiten. Eine Ausnahme gab es bei Schülern und Studenten, die Eltern waren. Während einer Berufsausbildung konnte dieser also in vollem Umfang nachgegangen werden und es gab keine Grenzen, was die maximalen Arbeitsstunden pro Woche betrifft. Im Bezug auf das Erziehungsgeld bestand auch keine Einkommensgrenzen.

Wie hoch war das Erziehungsgeld und wie lange konnte es bezogen werden?

Seit der Einführung vom Erziehungsgeld im Jahr 1986 bis zur Lösung im Jahr 2004 wurden sowohl die Höhe als auch die Bezugsdauer stets verändert. Zu Beginn erhielten die Eltern für eine Laufzeit von zehn Monaten insgesamt 600 DM. Ab 1998 konnten sich die Eltern dann individuell entscheiden, ob der Betrag für maximal 24 Monate bezogen werden sollte oder auch für bis zu 12 Monate, wobei es hier dann eine größere Summe gab. Diese belief sich auf 460 €. Diese Summe wurde hingegen im Jahr 2003 auf 450 € gesenkt. Haben sich die Eltern für die Regellaufzeit entschieden, so gab es zuletzt das Erziehungsgeld in Höhe von 300 €.

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Info
Schon damals konnten die Eltern mit der Zustimmung des Arbeitgebers die Elternzeit aufteilen. Eine solche Teilung war in insgesamt zwei Abschnitte möglich, wobei ein Jahr zwischen dem 3. und 8. Geburtstag vom Nachwuchs festgelegt werden musste.

Was ist das spezielle Landeserziehungsgeld?

Nachdem das Erziehungsgeld in der klassischen Form durch das Elterngeld ersetzt wurde, haben sich einige Bundesländer dazu entschieden, dass das sogenannte Landeserziehungsgeld freiwillig gezahlt. Hierbei handelte es sich um die Bundesländer Bayern, Sachsen sowie Baden-Württemberg und Thüringen. Das Landeserziehungsgeld gibt es aber auch nicht mehr bzw. läuft wie im aktuellen Fall in Thüringen aus und wird für Kinder gezahlt, die vor dem 1. Juli 2015 zur Welt gekommen sind.

Wo gab es noch Landeserziehungsgeld?

  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Thüringen
  • Sachsen

Welche Kritiken wurden häufig zu dem Erziehungsgeld geäußert?

Im Bezug auf das Erziehungsgeld gab es damals bereits eine stetig größer werdende Kritik. Vor allem wurde bemängelt, dass das Erziehungsgeld Mütter benachteiligt, die berufstätig oder alleinstehend sind. Immer wieder wurden auch Alternativen vorgeschlagen, die damals allerdings von der Regierung nicht umgesetzt worden. Mit dem Elterngeld sollte jedoch genau dieses Problem behoben werden. Insbesondere berufstätige Frauen profitieren seitdem theoretisch von einer unproblematischeren Möglichkeit, um den Einstieg in die Arbeitswelt realisieren zu können.

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