Spielen
verboten!
Wo Kinder
spielen, gibt es schnell Ärger mit den Nachbarn. Wie Düsseldorfer Richter
damit umgehen, zeigt folgendes Urteil:
Düsseldorf:
Wenn Kinder auf dem Rasen einer Eigentumswohnanlage Ballspielen wollen,
müssen alle Eigentümer einverstanden sein. Sagt nur einer von ihnen nein,
darf der Rasen nicht betreten werden. Nach Meinung der Richter ist Ballspielen
kein "ordnungsgemäßer Gebrauch" der Grünflächen. Der Rasen in Eigentumswohnanlagen
diene dem Zweck, das Grundstück optisch zu gestalten. Dies sei für den
Wohnwert von entscheidender Bedeutung.
Oberlandesgericht Düsseldorf, Az.: 3 Wx 352/1985
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