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Geschwisterbonus: Das Elterngeld bei Geschwisterkindern

Geschwisterbonus

Falls ihr mehrere Kinder haben solltet und das Elterngeld bezieht, dann steht euch in bestimmten Fällen der Geschwisterbonus zu. Das klassische Basis-Elterngeld erhöht sich hierbei um insgesamt 10 Prozent bzw. um mindestens 75 Euro. Bei dem Elterngeld Plus sind es hingegen 37,50 Euro pro Monat. Erfüllt ihr alle Voraussetzungen, um den Geschwisterbonus erhalten zu können, dann erhöht sich auch der auszuzahlende Mindestbetrag von ursprünglich 300 Euro auf insgesamt 375 Euro bzw. 150 Euro bei dem Elterngeld Plus.

Die genauen Voraussetzungen zu den Altersgrenzen beim Geschwisterbonus

Grundsätzlich gilt es bei dem Anspruch auf den Geschwisterbonus die genauen Altersgrenzen der Kinder zu beachten, die mit im Haushalt leben. Ihr bekommt den Geschwisterbonus also wenn beispielsweise zwei Kinder im Haushalt leben, wobei das ältere Geschwisterkind maximal drei Jahre alt ist. Leben drei oder gar mehr Kinder in eurem Haushalt, so bekommt ihr den Geschwisterbonus ausgezahlt, sofern mindestens zwei der Kinder noch nicht das sechste Lebensjahr überschritten haben.

Sonderfall bei behinderten Geschwisterkindern
Lebt ein behindertes Geschwisterkind mit im Haushalt, das noch nicht 14 Jahre alt ist, so wird der Geschwisterbonus ebenfalls noch an die Eltern ausgezahlt.
Sonderfall bei adoptierten Kindern
Wenn ihr ein Adoptivkind mit in euren Haushalt aufgenommen habt, so ist das Alter des Kindes zu dem Zeitpunkt der Adoption wichtig.

Wie hoch fällt der Geschwisterbonus aus?

Das normal ausgezahlte Elterngeld erhöht sich durch den Geschwisterbonus um insgesamt 10 Prozent. Bekommt ihr weniger als 750 Euro Elterngeld pro Monat ausgezahlt, dann gibt es mindestens 75 Euro für den Geschwisterbonus.

Wie lange wird der Geschwisterbonus an die Eltern ausgezahlt?

Der Staat gewährt euch den Geschwisterbonus über den gesamten Zeitraum des Elterngeldes, bis eine der oben genannten Voraussetzungen erfüllt ist. Dies betrifft also ausschließlich die Altersgrenzen der Kinder, die ebenfalls mit im Haushalt leben.

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