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Elternzeit aufteilen: Tipps und Beispiele aus der Praxis für Eltern

Während der Elternzeit können beide Elternteile für bis zu 3 Jahre eine Auszeit vom Job nehmen. Wenn ihr euch die Elternzeit aufteilen wollt, so ist es ratsam, dass ihr dies mit dem Partner absprecht und dies konkret plant. Wir geben euch passend dazu ein paar wichtige Tipps und stellen außerdem noch ein paar Beispiele aus der Praxis vor, wie die Elternzeit gut aufgeteilt werden kann.

Wissenswertes zur Aufteilung der Elternzeit

  • Beide Eltern haben den Anspruch auf die Elternzeit
  • Die Elternzeit muss nicht in einem Stück genommen werden
  • Ob diese separat voneinander, gleichzeitig oder überlappend erfolgt, spielt keine Rolle
  • Die Elternzeit muss für die ersten drei Jahre des Kindes erfolgen
  • Bei Aufteilung kann die zweite Phase der Elternzeit bis zum 8. Geburtstag eingeplant werden

Müsst ihr die Elternzeit aufteilen oder kann diese auch in einem Stück genommen werden?

Prinzipiell muss die Elternzeit nicht in einem Stück genommen werden. Stattdessen kann die berufliche Auszeit von jedem Elternteil auch in mehreren Phasen geplant werden. Ebenfalls spielt es überhaupt keine Rolle, ob ein Elternteil über die gesamten drei Jahre zu Hause bleibt oder ob ihr euch abwechselt. Dies ist nämlich auch immer den Eltern überlassen, die in die Elternzeit gehen möchten.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass beide Elternzeiten separat gültig sind. Untereinander können also bestimmte Zeiträume nicht getauscht werden oder Ähnliches. Eine Übertragung der Elternzeit ist ebenso nicht möglich.

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So kann die Elternzeit zwischen den Elternteilen genau unterteilt werden

Grundsätzlich kann die Elternzeit in zwei Phasen separiert werden. Wünscht ihr euch weitere Abschnitte der Elternzeit, so ist zwingend eine Zustimmung des Betriebs notwendig, bei dem ihr arbeitet.

Beispiel für eine Elternzeit über 2 bzw. 3 Jahre

Bis zu dem 3. Geburtstag vom Kind kann die Elternzeit beantragt und durchgeführt werden. Entscheidet ihr euch für die Option innerhalb der ersten beiden Jahre zu Hause zu bleiben und dann ein weiteres Jahr nach einer beruflichen Tätigkeit anzuhängen, so muss dies schriftlich beantragt werden. Eine Zustimmung vom Chef ist hier notwendig!

Lese-Tipp: Antrag für die Elternzeit auf Kinderinfo.de

Die Regelung der Elternzeit für das dritte Jahr nach einer Pause

Wie die Elternzeit für das dritte Jahr gestaltet werden soll, kann flexibler als für die ersten beiden Jahre der beruflichen Auszeit festgelegt werden. Beachtet bitte, dass ihr nach den ersten beiden Jahren der Elternzeit weitere Anpassung schriftlich dem Chef mitteilen müsst. Die 7-Wochen-Frist muss dann auch zwingend eingehalten werden. Eine weitere Möglichkeit stellt bei dem dritten Jahr der Elternzeit dar, dass dieser Zeitraum bis zu dem 8. Geburtstag vom Kind wahrgenommen wird. Auch hierfür eine Zustimmung des Arbeitgebers notwendig.

Können beide Elternteile gleichzeitig Elternzeit nehmen?

Ja, laut Gesetzgeber haben beide Elternteile Anspruch auf die Elternzeit. Dabei ist es nicht wichtig, ob sich die Elternzeit nun bei beiden überlappt oder ob sie sogar gleichzeitig erfolgt. Entscheidet ihr euch hingegen für eine Aufteilung der Elternzeit, kann jedes Elternteil maximal zwei Abschnitte auswählen.

Die Übertragung der Elternzeit

Wenn euer Chef zustimmt, kann eine Übertragung der Elternzeit erfolgen. Der 12-monatige Anteil der Elternzeit kann somit angespart und bis zu dem 8. Geburtstag aufgebraucht werden. Hierzu muss allerdings die erste Phase der Elternzeit bereits vom jeweiligen Elternteil abgeschlossen sein.

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