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Kinderfreibetrag 2024 – Alle Informationen zu den Steuervorteilen für Eltern

Kinderfreibetrag

Ehegatten, die steuerlich zusammen veranlagt werden, können im Jahr 2024 einen jährlichen Freibetrag von 9.312 Euro bei der Einkommensteuererklärung geltend machen. Bei einer getrennten Veranlagung oder bei Alleinerziehenden wird der halbe Betrag berücksichtigt. Diese Summe wird nicht ausgezahlt, sondern als sogenannter Freibetrag gewertet. Dies bedeutet, dass der Freibetrag vom zu versteuernden Einkommen abgezogen wird. Der Freibetrag wirkt sich also steuermindernd aus.

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Wichtige Details zum Kinderfreibetrag im Überblick
  • Steuerliche Vergünstigung für jedes Kind, für das man das Kindergeld erhalten würde
  • Berechnung erfolgt nachträglich auf das jährlich zu versteuernde Einkommen
  • Höhe 2024 – 9.312 €

Dank dem Kinderfreibetrag weniger Steuern zahlen

Alle Verbraucher in Deutschland, die ein Einkommen erzielen, das sich aus einer Tätigkeit als Angestellter in einem Unternehmen oder Selbständiger ergibt oder auch dank der Vermietung einer Wohnung, sind dazu angewiesen, dafür Steuern zu zahlen. Der Staat räumt dabei nur sehr wenigen Personengruppen ein, Steuervorteile in Anspruch zu nehmen. Bestehen diese jedoch, so spricht man von sogenannten Freibeträgen. Der sogenannte Kinderfreibetrag wurde vom Gesetzgeber festgelegt, damit die finanzielle Belastung für die Eltern niedriger ausfällt und dass somit ausreichend Geld für das Essen, Kleidung und Schulsachen für den Nachwuchs zur Verfügung steht.

Hinweis: Nur, wer eine Einkommensteuererklärung abgibt, kann den Kinderfreibetrag absetzen. Zudem gibt es entweder Kindergeld oder ihr entscheidet euch für den Kinderfreibetrag. Sobald ihr eure Einkommensteuererklärung abgegeben habt, prüft das Finanzamt, was für euch günstiger ist – entweder Freibetrag oder Kindergeld.

Das Kindergeld und der Kinderfreibetrag werden dabei sehr oft in einem Zusammenhang genannt. Dies hängt in der Regel damit zusammen, dass beide Optionen denselben Zweck erfüllen und sich günstig auf die Steuern auswirken. Allerdings besteht ein großer Unterschied zu dem Kindergeld und den Kinderfreibetrag. Das Kindergeld zahlt der Staat nämlich jeden Monat an die Eltern aus. Bei dem Kinderfreibetrag zieht das zuständige Finanzamt jedoch die bereits erwähnte Summe von dem zu versteuernden Jahreseinkommen ab. Insofern ist der Kinderfreibetrag also keine Summe, die regelmäßig ausgezahlt wird.

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Der Anspruch auf den Kinderfreibetrag

Alle Eltern haben einen Anspruch auf den Kinderfreibetrag, bei denen ebenfalls der Kindergeldanspruch besteht. Insofern ist grundsätzlich festzuhalten, dass Eltern von dem Kinderfreibetrag profitieren können, sofern das Kindergeld bereits ausgezahlt werden würde. Grundsätzlich gilt also, dass der Kinderfreibetrag bei allen Kindern bis zum 18. Lebensjahr in Anspruch genommen werden kann, wobei es natürlich auch Ausnahmen gibt, wenn der Nachwuchs bis zum 25. Lebensjahr noch eine Ausbildung vollzieht oder sich in einem Studium befindet.

Wie hoch fällt der Kinderfreibetrag aus?

Der Gesetzgeber legte die Höhe für den Kinderfreibetrag für das Jahr 2024 auf insgesamt 9.312 € pro Kind fest. Der Kinderfreibetrag setzt sich aus den Kosten für die Betreuung, Erziehung sowie für die Ausbildung zusammen. Außerdem ist noch das sächliche Existenzminimum des Kindes als Berechnungsgrundlage festzuhalten.

Die anteilige Berechnung vom Kinderfreibetrag

Sofern euer Nachwuchs beispielsweise im März zur Welt gekommen ist, so erfolgt eine anteilige Berechnung in Bezug auf den Kinderfreibetrag für das jeweilige Jahr, in dem die Steuererklärung abgegeben wird. Im Beispiel werden demnach nur zehn Monate des Geburtsjahres kalkuliert. Es ergibt sich also die Berechnung: 9.312 € / 12 Monate x 10 Monate = 7.760 €. Diese anteilige Berechnung gilt nur in dem Jahr, in dem euer Kind auf die Welt kommt. In den nachfolgenden Jahren wird immer der jeweils komplette gültige Kinderfreibetrag berücksichtigt.

Kindergeld oder Kinderfreibeträge? – Die Günstigerprüfung entscheidet

Um nun feststellen zu können, ob das Kindergeld nun günstiger für den Einzelfall ist als die Inanspruchnahme der Kinderfreibeträge, müsst ihr euch im Grunde selbst keine Gedanken machen. Diese Aufgabe übernimmt nämlich das Finanzamt für euch, wenn euch die Steuererklärung abgebt. Die Prüfung erfolgt deshalb durch einen Finanzbeamten, der dann feststellt, ob nun das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag günstiger für euch ist. Dieser legt sich dann auf die Option fest, wobei euch der Staat in finanzieller Sicht am meisten unterstützt.

Die Rechnung ist dabei gar nicht so einfach, wobei im Grunde zunächst eine Kalkulation der Steuerzahlung mit und ohne Kinderfreibetrag erfolgt. Demgegenüber wird die Gesamtsumme des Kindergelds für das gesamte Jahr gestellt. Ist der Freibetrag also dann günstiger für euch, so rechnet der Finanzbeamte dann mit dieser Option.

Berechnungsbeispiel für den Kinderfreibetrag bei Eltern mit einem Kind – Jahresbruttoeinkommen 70.000 € zu einem Steuersatz von 30 Prozent

Berechnung mit Kindergeld

zu versteuerndes Einkommen 70.000 €
zu zahlende Steuern 21.000 €

Berechnung mit Kinderfreibetrag

zu versteuerndes Einkommen 60.688 €
zu zahlende Steuern 18.206 €

Beide Werte werden mit der Günstigerprüfung gegenübergestellt

Steuern ohne Kinderfreibetrag 21.000 €
Steuern mit Kinderfreibetrag 18.206 €
Summe = Steuervorteil 2.794 €
Kindergeld: 3.000 €

In diesem Beispiel ist der Steuervorteil mit dem Kinderfreibetrag geringer. Demnach lohnt es sich, Kindergeld statt des Freibetrags in Anspruch zu nehmen. Bei einem höheren Einkommen kann der Freibetrag sinnvoller sein.

Ab welchem Einkommen lohnt sich der Kinderfreibetrag?

Unabhängig vom Einzelfall gilt als Faustregel, dass alleinstehende Eltern ab einem zu versteuernden Einkommen in Höhe von etwa 40.000 € pro Jahr bei den Kinderfreibetrag finanzielle Vorteile erhalten können. Bei Eheleuten wird sich der Kinderfreibetrag hingegen ab einem Einkommen von  etwa 80.000 € lohnen.

Kindergeldantrag abgeben selbst wenn sich der Kinderfreibetrag für euch mehr lohnt?

Eltern, die sich bereits sicher sind, dass sich der Kinderfreibetrag für sie mehr lohnt, sollten dennoch den Kindergeldantrag bei der zuständigen Familienkasse stellen. Das hat immense Vorteile, denn das Kindergeld bekommt ihr monatlich auf euer Konto ausgezahlt. Da der Kinderfreibetrag erst am Ende des Jahres auf das zu versteuernde Einkommen angerechnet wird, profitiert ihr also von einer sofortigen Verfügbarkeit des Kindergeldes. Außerdem geht das Finanzamt davon aus, dass Eltern, die ein Kind haben, Kindergeld beantragt haben. Die Berechnung erfolgt also automatisch, wobei es keine Rolle spielt, ob ihr den Kindergeldantrag nun abgegeben habt oder nicht. Aufgrund dessen ist es immer zu empfehlen, dass ihr den Kindergeldantrag mit sämtlichen Formularen bearbeitet und bei der Familienkasse abgebt.

Hinweis
Gebt den Kindergeldantrag auch ab, wenn sich der Kinderfreibetrag für euch mehr lohnt!

Kinderfreibetrag bei mehreren Kindern

Die weiter oben erwähnte Summe für den Kinderfreibetrag berechnet sich jeweils pro Kind. Außerdem teilt sich der Kinderfreibetrag nach dem Halbteilungsprinzip. Als Grundlage gilt bei verheirateten Paaren die Steuerklasse der jeweiligen Eheleute. Als Beispiel ist unter anderem ein verheiratetes Paar anzugeben, bei dem sich beide Eheleute in der Steuerklasse IV befinden. Hierbei erfolgt dann eine gleiche Anrechnung vom Kinderfreibetrag. Bei Paaren, die nicht verheiratet sind und die Steuerklasse I oder II haben, wird das Kind mit dem Zähler 0,5 angegeben.Wie sieht es bei getrennten Paaren mit dem Kinderfreibetrag aus?Wenn sich die Eltern getrennt haben oder auch in Scheidung leben, so spielt es keine Rolle, wo das Kind gemeldet ist und welches Elternteil sich vorrangig um den Nachwuchs kümmert. Der Kinderfreibetrag wird nämlich jeweils zur Hälfte beim Vater und der Mutter berechnet. Als Grundlage gilt, dass ein Elternteil jedoch seiner Unterhaltspflicht mit mindestens 75 % nachkommen soll. Ist dies nicht der Fall, so erfolgt keine Berechnung von dem Kinderfreibetrag bei dem jährlich zu versteuerndem Einkommen.

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