Nachdem die Kinderzulage Ende 2005 abgeschafft wurde, haben die beiden Regierungsparteien SPD und Union beschlossen, ein Baukindergeld für Familien einzuführen. Die staatliche Förderung wird Familien bei ihrem Traum vom Eigenheim finanziell unterstützen und die Idee der Eigenheimzulage zu gewissen Teilen wieder aufgreifen. Das geplante Baukindergeld war zuvor Teil des CDU-Wahlprogramms und wurde nun final umgesetzt, sodass Anträge abgegeben werden können.
Inhalt dieses Beitrags
- 1 Die Details der Baukindergeldzulage im Überblick
- 2 Baukindergeld-Höhe: So viel Geld könnt ihr erwarten
- 3 Kompakte Zusammenfassung zum Baukindergeld
- 4 Wichtige Voraussetzungen für die Genehmigung von Baukindergeld
- 5 Einreichen der Anträge
- 6 Der Anspruch auf das Baukindergeld
- 7 Vorteile vom Baukindergeld
- 8 Eventuelle Nachteile dieser Zulage für Familien mit Kindern
Im Streit um das im Koalitionsvertrag beschlossene Baukindergeld konnten sich CDU und SPD nun auf eine konkrete Lösung einigen. Hier auf dieser Seite informieren wir euch über alle wichtigen Aspekte der neuen Baukindergeldzulage sowie über die Voraussetzungen und die Summe der möglichen Förderungen.
Die Details der Baukindergeldzulage im Überblick
Gerade jungen Familien fehlt häufig das nötige Startkapital, um sich ein eigenes Haus für die Familie überhaupt finanzieren, geschweige denn leisten zu können. Mit den Zuschüssen bzw. Zulagen des neuen Baukindergeldes, soll die Eigentumsbildung für Familien mit einem oder mehreren Kindern vom Staat finanziell unterstützt werden.
Das Baukindergeld wird bei Ersterwerb von einem Neubauhaus sowie einem bereits vorhandenen Hausbestand rückwirkend ab 1. Januar 2018 für einen Zeitraum von 10 Jahren gewährt. Da das Baukindergeld rückwirkend ab dem 1.1.2018 gezahlt wird, ist bei einer Genehmigung der Anträge mit einer Nachzahlung zu rechnen.
Solltet ihr euch also gerade sowieso Gedanken über eine Baufinanzierung und euer eigenes Traumhaus machen, könntet ihr das Baukindergeld schon mal in eure Berechnungen mit einkalkulieren.
Baukindergeld-Höhe: So viel Geld könnt ihr erwarten
Das Baukindergeld wird flächendeckend in Höhe von 1.200 Euro je Kind und pro Jahr gewährt. Vorausgesetzt, die jährliche Grenze von 90.000 Euro zu versteuerndem Einkommen, zuzüglich 15.000 Euro Freibetrag pro Kind, wird nicht überschritten. Die Höchstgrenze liegt also bei einer Familie mit einem Kind bei 90.000 Euro und bei einer Familie mit 2 Kindern bei 120.000 Euro pro Jahr. Mit dem Baukindergeld sollen Familien bei der oft schwierigen Eigenheimfinanzierung vom Staat unterstützt werden.
Gleichzeitig soll der von der SPD vorangetriebene soziale Wohnungsbau während der Legislaturperiode nun mit 2,5 Milliarden Euro, anstatt mit 2 Milliarden Euro, gefördert werden. Mit diesem Vorhaben soll vor allem in den ballungsstarken Städten ein bezahlbarer und attraktiver Wohnraum geschaffen und einer Verdrängung der Mieter durch permanent steigende Mietpreise entgegengewirkt werden.
Kompakte Zusammenfassung zum Baukindergeld
- Familien mit Kindern sollen in besonders nachgefragten Regionen beim Immobilienkauf eines Neubauhauses oder einer Bestandsimmobilie vom Staat finanziell unterstützt werden
- Das Förderprogramm zum Baukindergeld wird rückwirkend ab dem 01. Januar 2018 für 10 Jahre gewährt werden. Wird euer Antrag genehmigt und ihr habt bereits Anfang des Jahres den Kaufvertrag für euer Haus unterschrieben oder mit dem Hausbau begonnen, könnt ihr also mit einer Nachzahlung rechnen
- Jährliche Höhe der Zahlungen: 1.200 Euro je Kind und pro Jahr
- Förderungshöhe gesamt über 10 Jahre: 12.000 Euro bei einem Kind
- Maximales Haushaltseinkommen: 90.000 Euro pro Jahr
- Kinderfreibetrag: 15.000 Euro pro Kind
- Im Haushalt leben Kinder unter 18 Jahre
- Zum Stichtag handelt es sich um die einzige Wohnimmobilie, die in eurem Besitz ist
- Das Baukindergeld muss nicht zurückgezahlt werden
Wichtige Voraussetzungen für die Genehmigung von Baukindergeld
- Es muss sich um den erstmaligen Erwerb und die familiäre Selbstnutzung eines Neubaus oder einer Bestandsimmobilie handeln
- Das zu versteuernde Jahreshaushaltseinkommen darf 90.000 Euro plus 15.000 Euro Freibetrag pro Kind nicht übersteigen
- Für das Baukindergeld muss ein Kindergeldanspruch bestehen
- Berücksichtigt werden Kinder, die zum Tag der Antragstellung unter 18 Jahre alt sind und zudem im geschaffenen Wohneigentum der Eltern leben
Fest steht mittlerweile, dass das Baukindergeld nun definitiv nicht an eine Quadratmeter-Höchstgrenze gekoppelt ist. CDU und SPD konnten sich während ihren Koalitionsverhandlungen darauf einigen, dass eine Wohnflächenbegrenzung keine nötige Voraussetzung für die Förderung von Baukindergeld darstellt.
Zuvor planten Finanzminister Olaf Scholz (SPD) sowie Bauminister Horst Seehofer (CDU) eine Quadratmeter-Höchstgrenze von 120 qm und zusätzlichen 10 Quadratmetern pro Kind.
Unionsfraktionschef Volker Kauder sagte im Zuge der Ergebnisverkündung dazu: „Wir haben uns darauf geeinigt: Es wird in der Zeit vom 1.1.2018 bis zum 31.12.2020 gezahlt werden und zwar ohne eine Begrenzung auf Quadratmeterzahlen“.
Einreichen der Anträge
Die Anträge für das Baukindergeld sollen höchstwahrscheinlich über ein KFW-Förderprogramm gestellt werden können. Wann die Anträge für das geplante Baukindergeld eingereicht und beantragt werden können, steht allerdings noch nicht genau fest. Geplant ist das KFW-Förderprogramm eigentlich für August 2018. KFW sowie das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat stehen hierfür momentan noch im regen Austausch und bemühen sich um ein baldiges Bekanntgeben.
Der Anspruch auf das Baukindergeld
Nach den Verhandlungen von Union und SPD wurde entschieden, dass Familien mit einem oder mehreren Kindern von dem Baukindergeld profitieren. So sollen Familien unterstützt werden, die zum ersten Mal eine Immobilie für die Selbstnutzung erwerben wollen. Dabei ist es egal, ob es sich um einen Neubau oder einen bereits erbauten Immobilienbestand handelt. Zudem muss der staatliche Zuschuss nicht zurückgezahlt werden.
Jedoch ist beim Baukindergeld zu beachten, dass das Kind Anspruch auf das normale Kindergeld haben muss. Außerdem muss der Nachwuchs ebenfalls in der neu erworbenen Immobilie mit den Eltern wohnen. Besteht der Kindergeldanspruch nicht mehr, wenn beispielsweise das 25. Lebensjahr erreicht wurde, wird auch das genehmigte Baukindergeld nicht weitergezahlt.
Zudem haben sich die Koalitionspartner darauf geeinigt, dass das jährlich zu versteuernde Jahreshaushaltseinkommen maximal 90.000 Euro betragen darf. Hierbei gilt es, das maximale Einkommen für den gesamten Haushalt, also das Gesamteinkommen beider Elternpaare, zu beachten. Liegt das Einkommen hingegen über dieser Summe, dann kann nicht mit einer Förderung gerechnet werden. Zusätzlich wird den Antragstellern ein Freibetrag von 15.000 € pro Kind eingeräumt.
Eine Beispielrechnung: Eine Familie hat zwei Kinder, beide Eheleute verdienen zusammen 70.000 € pro Jahr. Demnach wird das Baukindergeld bei dieser Familienkonstellation gewährt. So gibt es pro Jahr 1.200 € und über die gesamte Laufzeit von zehn Jahren die Fördersumme in Höhe von 12.000 €. Bei drei Kindern erhöht sich die Fördersumme demnach auf 36.000 €.
Vorteile vom Baukindergeld
Die Vorteile vom Baukindergeld liegen natürlich auf der Hand. Befürworter dieser Förderungsform sind der Meinung, dass mit dem Baukindergeld junge Familien beim Eigentumskauf unterstützt werden. Außerdem soll das Baukindergeld zum Teil auch dafür sorgen, dass Familien einen Immobilienkredit erhalten, die bislang nur wenige Euro unter den Vergabegrenzen der Banken liegen.
Viele Politiker sprechen dem Baukindergeld auch einen Vorteil in Bezug auf die Altersvorsorge der Eltern zu. Wirft man nämlich einen Blick auf die aktuellen Zinsanlagen, so ist mit dem klassischen Sparen wohl kaum die Altersvorsorge zu stemmen. Im Vergleich zu vielen anderen Ländern der EU liegt der Eigenheimanteil in Deutschland außerdem auf den unteren Rängen. Die Regierungsparteien wollen dies mit dem Baukindergeld ändern.
Da Immobilien in den neuen Bundesländern im Vergleich zu Westdeutschland relativ günstig zu erwerben sind, lohnt sich das Baukindergeld in Bundesländern wie Thüringen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern allemal. Der Staat übernimmt im Schnitt 20 Prozent des Kaufpreises einer Immobilie in Ostdeutschland.
Eventuelle Nachteile dieser Zulage für Familien mit Kindern
Vor allem Ökonomen sowie die Immobilienbranche sprechen sich gegen das Baukindergeld aus. So bewegen sich die Zinsen bekanntlich auf einem äußerst niedrigen Niveau, weshalb eine Baufinanzierung aktuell so günstig wie noch nie zuvor ist. Wird nun das Baukindergeld an einkommensschwache Familien ausgeschüttet, die dann zum Kauf einer Immobilie verleitet werden, so könnte dies in Zukunft für höhere Zinsen und massive Schwierigkeiten sorgen, was die Rückzahlung vom Kredit betrifft. Ökonomen vergleichen diese Prognose mit den Entwicklungen in den USA, wo Familien vor ein paar Jahren die Kredite ebenso nicht zurückzahlen konnten und sich eine Finanzkrise entwickelte.
Experten befürchten zudem, dass das Baukindergeld im Endeffekt zu einer weiteren Erhöhung der Immobilienpreise in den städtischen Ballungszentren führt. Im Gegenzug würden Häuser und Grundstücke auf dem Land, wo sich die Subvention durchaus finanziell lohnen würde, weiterhin leer stehen und unbebaut bleiben.
Warum die Kinderzulage Ende 2005 abgeschafft wurde
Die Kinderzulage wurde den zukünftigen Eigenheimerwerbern von 1996 bis 2005 im Zuge einer Antragsstellung zusätzlich zur Eigenheimzulage gezahlt. Pro Jahr lag diese bei 1.500 D-Mark, umgerechnet 767 Euro.
Die damalige Eigenheimförderung, eine der bis dato größten staatlichen Subventionen, war jedoch für Geringverdiener keine große Hilfe und belastet neben den Steuerzahlern auch den Staatshaushalt stark und wurde aufgrund dessen Ende 2005 abgeschafft.
Quellen:
- ARD-Morgenmagazin am 27.06.2018
- Koalitionsvertrag auf der Webseite der CDU
Barth
9. Mai 2018 at 10:00
Guten Tag!
Wir haben zum 01.06.18 ein Haus erworben und haben eine 1,5 Jahre alte Tochter mit KG Anspruch. Wir fallen also in die Kategorie Baukindergeldberechtigt. Wie sieht es nun allerdings mit weiteren Kindern aus? Wir planen ein 2. Kind, wird das darin ab Geburt auch berücksichtigt ?
Mit freundlichen Grüßen
JB
H
10. Mai 2018 at 9:38
Und alle, die sich vor 2018 krummgemacht haben, um ein Eigenheim zu erwerben bzw. bauen, schauen in die Röhre. Konsequent wäre, wenn diese Förderung an alle gezahlt werden würde, die derzeit noch Ihr Eigenheim finanzieren und ggf. jeden Cent zweimal rumdrehen müssen. Luxusproblem, aber die Regelung ist in meinen Augen sehr unfair. Es geht ja nicht nur um ein paar Cent.
V
8. Juni 2018 at 14:06
Wir haben unsere Baugenehmigung im Dezember 2017 erhalten. Der Kredit würde 2018 bewilligt. Und jetzt haben wir wohl Pech gehabt. Im Wahlprogramm war von Juli 2017 die Rede. Bei 2 kleinen Kindern und nur einem Einkommen hätten wir die Förderung echt brauchen können.
Margot kinolli
18. September 2018 at 22:47
Da bin ich der gleichen Meinung. Wir müssen unsere Bank genau so bedienen, und drehen jeden Cent drei mal um.