Das Elterngeld wird nicht wie das Kindergeld von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit verwaltet. Stattdessen erfolgt die Bearbeitung der Anträge direkt von den jeweiligen Elterngeldstellen der Bundesländer. Eine einheitliche Anlaufstelle gibt es demnach nicht. Wenn ihr also nun gerne feststellen wollt, wo ihr den Elterngeldantrag hinschicken müsst, so bedient einfach die anbei eingeblendete Suchfunktion vom Elterngeldstellen-verzeichnis.
Verwendet die kostenlose Elterngeldstellen-Suche von Kinderinfo.de
Um nun die für euch zuständige Elterngeldstelle ermitteln zu können, tippt ihr wahlweise den Wohnort oder auf die Postleitzahl in das nachfolgende Formular ein. Habt ihr dies erledigt, dann ist noch ein Mausklick auf den Button „Suchen“ notwendig. Infolgedessen wird euch dann eine Übersicht aller Suchergebnisse der jeweiligen Elterngeldstellen eingeblendet, sodass ihr euch direkt zu den Kontaktdaten weiterklicken könnt.
Alle Elterngeldstellen sortiert nach Bundesländern
- Elterngeldstellen in Baden-Württemberg
- Elterngeldstellen in Bayern
- Elterngeldstellen in Berlin
- Elterngeldstellen in Brandenburg
- Elterngeldstellen in Bremen
- Elterngeldstellen in Hamburg
- Elterngeldstellen in Hessen
- Elterngeldstellen in Mecklenburg-Vorpommern
- Elterngeldstellen in Niedersachsen
- Elterngeldstellen in Nordrhein-Westfalen
- Elterngeldstellen in Rheinland-Pfalz
- Elterngeldstellen im Saarland
- Elterngeldstellen in Sachsen
- Elterngeldstellen in Sachsen-Anhalt
- Elterngeldstellen in Schleswig-Holstein
- Elterngeldstellen in Thüringen
Weitere Details zum Elterngeld
Bei dem Elterngeld bzw. dem Elterngeld Plus handelt es sich um eine finanzielle Leistung vom Staat, die es den Eltern ermöglichen soll die Betreuung des Kindes nach der Geburt vollziehen zu können, wobei die Arbeit unterbrochen oder in Teilzeit absolviert wird.
Das Elterngeld ersetzt dabei mehr als die Hälfte vom monatlichen Einkommen, das normalerweise zur Verfügung steht. Die Höhe vom Elterngeld beläuft sich auf mindestens 300 € bis hin zu 1.800 €. Es gibt allerdings viele verschiedene Sonderfälle, wie zum Beispiel bei Spitzenverdienern oder auch Empfängern von Arbeitslosengeld I und II. Weitere Details hierzu findet ihr direkt auf unserer großen Themenseite zu dem Elterngeld.