Eltern, die Zwillinge, Drillinge usw. bekommen, erhalten zusätzlich zu dem Basis-Elterngeld noch einen sogenannten Mehrlingszuschlag von jeweils 300 Euro pro Kind. Bei dem Elterngeld Plus sind es je 150 Euro. Allgemein wird der Mehrlingszuschlag gezahlt, damit die extra anfallenden Kosten für Mehrlinge von den Eltern gedeckt werden können, wie zum Beispiel für die Bekleidung oder auch für den Mehrbedarf der Verbrauchsmittel im Alltag.
Inhalt dieses Beitrags
Wer hat Anspruch auf den Mehrlingszuschlag?
Eltern, die bis zu dem 31. Dezember 2014 Mehrlingskinder bekommen haben, konnten das doppelte Elterngeld beantragen. Nach der Einführung von dem Elterngeld Plus, das seit dem 1. Januar 2015 in dieser Form für die Eltern zur Verfügung steht, besteht hierzu jedoch nicht mehr die Möglichkeit. Stattdessen können betroffene Eltern den Mehrlingszuschlag bekommen.
Wie hoch ist der Mehrlingszuschlag?
Pro Monat bekommen Eltern, die beispielsweise Zwillinge oder Drillinge zur Welt gebracht haben, jeweils 300 € pro Mehrlingskind. Bei Drillingen bekommt ihr also für das erste Kind das volle Elterngeld bzw. Elterngeld Plus und zweimal den Mehrlingszuschlag. Für das Kind, das zuerst zur Welt gekommen ist, muss der Elterngeldantrag ganz klassisch erfolgen.
Geburt | Mehrlingszuschlag pro Monat |
Zwillinge | 300 Euro |
Drillinge | 600 Euro |
Vierlinge | 900 Euro |
Fünflinge | 1.200 Euro |
Sechslinge | 1.500 Euro |
Wie lange wird der Mehrlingszuschlag an die Eltern ausgezahlt?
Eltern mit Mehrlingen können über den gesamten Zeitraum des Elterngeldbezugs mit dem Mehrlingszuschlag rechnen. Hierbei sind also keinerlei Differenzen zu beachten.
Wie muss der Mehrlingszuschlag genau beantragt werden?
Um den Mehrlingszuschlag bekommen zu können, müsst ihr lediglich den Elterngeldantrag komplett ausfüllen, wobei hier weder die Geburtsurkunde noch sämtliche weiteren wichtigen Dokumente vergessen werden sollten. Die Elterngeldstelle ordnet dann nach der Prüfung vom Antrag sämtliche Auszahlungen an, die monatlich auf das Konto der Eltern erfolgen.