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Reiserücktrittsversicherung Schwangerschaft – Das gilt es zu beachten

Reiserücktrittsversicherung in der Schwangerschaft

Eine Reiserücktrittsversicherung bei einer geplanten Reise abzuschließen, ist sinnvoll. Kann man aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund anderer unerwarteter Komplikationen die gebuchte Reise nicht antreten, greift die Reiserücktrittsversicherung. Ist man bei der Reisebuchung schwanger, dann ist es mehr als sinnvoll, diese Reiseversicherung abzuschließen. Wobei es bei dieser Variante in punkto Kostenübernahme der Reiserücktrittsversicherung etwas mehr zu beachten gibt. Denn nur aus Lust und Laune die Reise zu stornieren, das geht nicht. Es müssen nachweisliche Probleme vorliegen, die durch die Schwangerschaft verursacht werden.

Reiserücktrittsversicherung in der Schwangerschaft

Ihr erwartet ein Kind und wisst das bei der Buchung des Urlaubs bereits, ist es ratsam, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Bei einer Schwangerschaft kann es zu unvorhergesehenen Komplikationen kommen, die einen Reiseantritt unmöglich machen. Gut, wenn man eine Versicherung für den Reiserücktritt abgeschlossen hat. Bei der Reiseversicherung – vor allem, wenn es um die Schwangerschaft geht – gibt es zwei Arten zu unterscheiden. Diese sind:

  • beim Versicherungsabschluss ist die Schwangerschaft bekannt
  • beim Versicherungsabschluss ist die Schwangerschaft nicht bekannt

War die Schwangerschaft beim Abschluss der Reiserücktrittsversicherung nicht bekannt, greift die Versicherung in Sachen Reiserücktritt wesentlich einfacher und problemloser als in dem Fall, dass die Schwangerschaft bereits bekannt war. Generell muss im Falle eines Reiserücktritts ein ärztliches Attest vorgelegt werden.

Wann zahlt die Reiserücktrittsversicherung in der Schwangerschaft

Die Reiseversicherung Schwangerschaft zahlt in folgenden Fällen – stets gegen Vorlage eines ärztlichen Attests:

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  • wenn durch das Reiseziel erhebliche gesundheitliche Risiken zu befürchten sind,
  • wenn frühzeitige Wehen einsetzen oder das Risiko einer Frühgeburt droht, oder
  • der Geburtstermin in den Reisezeitraum fällt, da bei der Reisebuchung die Schwangerschaft noch nicht bekannt war.

War die Schwangerschaft beim Buchen der Reise bereits bekannt, greift die Reiseversicherung nur, wenn es zu unvorhergesehenen Komplikationen kommt, die bei einer normal verlaufenden Schwangerschaft nicht aufgetreten wären.

Wann zahlt die Reiserücktrittsversicherung in der Schwangerschaft NICHT?

Die Reiseversicherung leistet beim Abbruch der gebuchten Reise nicht, wenn

  • bei der Reisebuchung bekannt war, dass man schwanger ist und es sich um eine Risikoschwangerschaft handeln könnte,
  • der Abschluss der Reiserücktrittskostenversicherung eine reine Vorsichtsmaßnahme war,
  • der Reiserücktritt sozusagen „proforma“ geschieht, weil die Angst vor Komplikationen besteht oder
  • weil der Abreisetermin so spät liegt, die Fluggesellschaft es ablehnt, die Schwangere zu befördern.

Was übernimmt die Reiserücktrittsversicherung bei einer Schwangerschaft?

Gegen Vorlage des ärztlichen Attests, welches der Schwangeren und dem Baby ein zu hohes Risiko bei der Reise belegt, übernimmt die Reiserücktrittversicherung die Stornokosten für die Mutter und den Partner. Voraussetzung für die Kostenerstattung des Partners: auch er muss über eine eigene Rücktrittversicherung verfügen. Gerade in dem Fall, dass man bei der Reisebuchung weiß, dass man schwanger ist, sollte der Abschluss der Reiserücktrittsversicherung ebenfalls in Angriff genommen werden. Welche Versicherung dafür die bessere oder die günstige Reiserücktrittversicherung ist, ergibt sich aus einem Reiserücktrittsversicherung Vergleich. Generell sollte man den Leistungsumfang der Versicherung abklären, um die Gewissheit zu haben, dass im Falle eines Falles alles in Ordnung geht.

Im Falle der Stornierung der Reise muss nicht nur die Reisegesellschaft zeitnah darüber in Kenntnis gesetzt werden, sondern auch der Versicherer der Reiserücktrittsversicherung.

Fliegen in der Schwangerschaft

Nicht nur die Versicherung der Reise ist wichtig, sondern auch der Zeitpunkt, bis wann Schwangere fliegen dürfen. In meinem Blogartikel „Fliegen in der Schwangerschaft – Checkliste, Tipps & Risiko“ lest ihr alles zu diesem Thema.

 

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