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Urteile zum Thema Zebrastreifen
Rubrik:
Verkehr

 

Der Zebrastreifen gilt nur für Fußgänger und Rollstuhlfahrer

Fahrradfahrer müssen vor einer Überquerung einer Straße auf einem Zebrastreifen absteigen und das Fahrrad schieben.
Autofahrer müssen nicht damit rechnen, daß ein Fahrradfahrer plötzlich per Zebrastreifen die Straßenseite wechselt. Fahrradfahrer müssen sich im Straßenraum genau wie Motorradfahrer o.ä. bewegen.

Az.: 5 SsOWi39/98, Oberlandesgericht Düsseldorf