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Kinder als Fußgänger Eine Frau,
der dieses "Mißgeschick" passierte, wurde kürzlich vom Oberlandesgericht
Hamm zu einer Zahlung von 6000,- DM Schadensersatz und Schmerzensgeld
verurteilt. Die Richter waren der Ansicht, daß Erwachsene damit
rechnen müssen, das Kinder in einer solchen Situation einfach loslaufen
und dabei nicht darauf aufpassen, was um sie herum passiert. Deshalb sollten Erwachsene Kindern auf gar keinen Fall etwas zurufen, wenn sie auf der anderen Straßenseite sind, sondern selbst auf die Straßenseite wechseln, wo das Kind ist. Und ihr, liebe Kinder, die ihr oft viel vorsichtiger seid als die Erwachsenen. Wenn Euch jemand, der auf der anderen Straßenseite ist, etwas zuruft, lasst ihn schreien. Wenn der was will, soll er zu Euch kommen und nicht umgekehrt. Und wenn es doch mal sein sollte, daß ihr die Straßenseite wechseln müßt, immer am Haltstein oder zwischen den Autos stehen bleiben, nach links und rechts schauen und erst, wenn wirklich kein Auto, Motorrad oder Fahrrad kommt, losgehen. AZ: 27 U 22/97 des OLG Hamm (Die Kleine-Feder-Redaktion, entdeckt im Reformhauskurier 8/98) |
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Radweg - Hindernisse Stellt ein Bediensteter des öffnetlichen Dienstes eine Mülltonne zum Entleeren bei Dunkelheit auf einen unbeleuchteten Radweg und es kommt deshalb zu einem Radunfall, so haftet die Gemeinde. Allerdings trifft den Radfahrer auch eine Mitschuld. AZ: 9 U 218/95 Oberlandesgericht Hamm (Die Große-Feder-Redaktion, entdeckt im Stadtspiegel Bochum, 15.09.2001) |