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Verkehrsberuhigter Bereich
Rubrik:
Verkehr

 

Was bedeutet dieses Schild?

für Autofahrer bedeutet das Schild

  • Der Fahrzeugverkehr muß Schrittgeschwindigkeit einhalten. (max. 7 km/h !).
  • Autofahrer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern.
  • Wenn nötig, muß der Autofahrer warten.
  • Daß Parken ist außerhalb dafür gekennzeichneten Flächen verboten.

für Fußgänger bedeutet das Schild

  • Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen.
  • Fußgänger dürfen den Verkehr jedoch nicht unnötig behindern.

für Kinder bedeutet das Schild

  • Kinderspiele sind hier überall erlaubt.
  • Spielende Kinder dürfen den Verkehr aber nicht unnötig behindern.
  • Aber Vorsicht: Wer plötzlich auf die Straße läuft, riskiert auch hier Unfälle.


Kaum ein Autofahrer weiß, wie schnell er in einem verkehrsberuhigtem Bereich fahren darf. Zwischen 10 und 50 km/h sind regelmäßig die Antworten. Die richtige Geschwindigkeit wissen gerade einmal 10% aller Autofahrer: nämlich max. 7 km/h

Deshalb führte Robin Hood, Anwalt der Kinder sogenannte Tempo-7-Aktionen in verkehrsberuhigten Zonen durch: zweistündige Spiel- und Infoveranstaltungen zusammen mit der örtlichen Polizei. Hierbei wurden die Autofahrer in erster Linie informiert, um ihnen die Rechte der Verkehrsteilnehmer, insbesondere die der Kinder, ans Herz zu legen; denn die Gesetze sind gemacht, um die Schwächsten in unserer Gesellschaft zu schützen - und das sind im Straßenverkehr insbesondere die Kinder.


Lieber Autofahrer!

    Früher war es selbstverständlich,
    dass Kinder auf der Straße spielten.

    Heute ist es selbstverständlich, dass sie es nicht tun.

    Sorgen Sie dafür, dass sich Kinder zumindest in verkehrsberuhigten Bereichen wieder ungefährdet aufhalten können.


Alle Informationen auf dieser Seite entsprechen den Bestimmungen zu den Zeichen 326/326, §42 Absatz 4 a der StVO.

Urteile:
Zwar darf man im der Verkehrsberuhigten Zone nur Schritttempo fahren - der Gesetzgeber sieht da 4-7 km/h vor. Und jetzt finde ich dieses Urteil von "Super"-Richter: Ein genialer Typ, der es versteht, die Menschen vollends zu verunsichernund das Vertrauen in das deutsche Recht bzw. in die Rechtsprechung noch mehr herabzusetzen: 4 bis 7 ist erlaubt. Seit Leipzig auch mal eben mehr als als das Doppelte und noch ein wenig mehr. Vielleicht 18 oder 19!!??

Auch wenn ein Fußgänger nur vier bis sieben Stundenkilometer schnell ist, beträgt die Schrittgeschwindigkeit für Autos in verkehrsberuhigten Zonen etwa 15 Stundenkilometer. Entscheidend ist, dass sie deutlich unter 20 Stundenkilometer fahren (AG Leipzig, Az. 215 Owi 500 Js 83213/04).