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Was
bedeutet dieses Schild?

für
Autofahrer bedeutet das Schild
- Der
Fahrzeugverkehr muß Schrittgeschwindigkeit einhalten. (max.
7 km/h !).
- Autofahrer
dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern.
- Wenn
nötig, muß der Autofahrer warten.
- Daß
Parken ist außerhalb dafür gekennzeichneten Flächen
verboten.
für
Fußgänger bedeutet das Schild
- Fußgänger
dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen.
- Fußgänger
dürfen den Verkehr jedoch nicht unnötig behindern.
für
Kinder bedeutet das Schild
- Kinderspiele
sind hier überall erlaubt.
- Spielende
Kinder dürfen den Verkehr aber nicht unnötig behindern.
- Aber
Vorsicht: Wer
plötzlich auf die Straße läuft, riskiert auch hier
Unfälle.
Kaum
ein Autofahrer weiß, wie schnell er in einem verkehrsberuhigtem
Bereich fahren darf. Zwischen 10 und 50 km/h sind regelmäßig
die Antworten. Die richtige Geschwindigkeit wissen gerade einmal 10%
aller Autofahrer: nämlich max. 7 km/h
Deshalb
führte Robin Hood, Anwalt
der Kinder sogenannte Tempo-7-Aktionen in verkehrsberuhigten Zonen
durch: zweistündige Spiel- und Infoveranstaltungen zusammen mit
der örtlichen Polizei. Hierbei wurden die Autofahrer in erster
Linie informiert, um ihnen die Rechte der Verkehrsteilnehmer, insbesondere
die der Kinder, ans Herz zu legen; denn die Gesetze sind gemacht, um
die Schwächsten in unserer Gesellschaft zu schützen - und
das sind im Straßenverkehr insbesondere die Kinder.
Lieber
Autofahrer!
Früher
war es selbstverständlich,
dass
Kinder auf der Straße spielten.
Heute ist es selbstverständlich, dass sie es nicht tun.
Sorgen
Sie dafür, dass sich Kinder zumindest in verkehrsberuhigten Bereichen
wieder ungefährdet aufhalten können.
Alle Informationen
auf dieser Seite entsprechen den Bestimmungen zu den Zeichen 326/326,
§42 Absatz 4 a der StVO.
Urteile:
Zwar darf man im der Verkehrsberuhigten Zone nur Schritttempo fahren
- der Gesetzgeber sieht da 4-7 km/h vor. Und jetzt finde ich dieses
Urteil von "Super"-Richter: Ein genialer Typ, der es versteht,
die Menschen vollends zu verunsichernund das Vertrauen in das deutsche
Recht bzw. in die Rechtsprechung noch mehr herabzusetzen: 4 bis 7 ist
erlaubt. Seit Leipzig auch mal eben mehr als als das Doppelte und noch
ein wenig mehr. Vielleicht 18 oder 19!!??
Auch wenn ein Fußgänger nur vier bis sieben Stundenkilometer
schnell ist, beträgt die Schrittgeschwindigkeit für Autos
in verkehrsberuhigten Zonen etwa 15 Stundenkilometer. Entscheidend ist,
dass sie deutlich unter 20 Stundenkilometer fahren (AG Leipzig, Az.
215 Owi 500 Js 83213/04).
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