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Neue Bestimmungen für Fahrradfahrer
Rubrik:
Verkehr

 

Neues für Radfahrer ab dem 01.09.97

Kinder bis 10 Jahre dürfen auf dem Bürgersteig fahren.

Aufgepaßt: Ab dem 1. September 1997 gelten neue Fahrradfahrbestimmungen. Damit soll vor allem der Radverkehr in den Städten gefördert werden. Und Kinder dürfen nun bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr auf dem Bürgersteig fahren, wenn keine Radwege vorhanden sind. Wenn sie das achte Lebensjahr vollendet haben, können sie aber auch auf der Straße fahren. Bis zum Alter von acht Jahren sind sie auch weiterhin verpflichtet auf dem Gehweg zu fahren.

  1. Bei einem Zusatzschild unter den Einbahnstraßenschildern dürfen Radfahrer entgegen der Einbahnstraße fahren.
    Aber ACHTUNG:
    Unbedingt auf diese Zusatz-Schilder achten.
    In der Regel sind Radwege in diesen Einbahnstraße extra markiert. Unbedingt innerhalb dieser Markierungen fahren.
  2. Bei einem blauen Schild mit Fahrrad und dem Zusatz "Fahrradstraße" dürfen nur Radfahrer fahren. (auch nebeneinander)
    Andere Fahrzeuge dürfen dort nur fahren, wenn dies auf einem Zusatzschild extra angegeben ist. Diese anderen Fahrzeuge dürfen dann nur mit mäßiger Geschwindigkeit fahren.
  3. Kinder bis 10 Jahre dürfen auf dem Bürgersteig fahren.
    Sie dürfen aber wie bisher andere Verkehrsteilnehmer, z.B. Fußgänger, nicht gefährden. Kinder sollten erst allein auf die Straße gelassen werden, wenn Sie im 4. Schuljahr bei der Polizei die Fahrradprüfung bestanden haben.