| Kinder
bis 10 Jahre dürfen auf dem Bürgersteig fahren.
Aufgepaßt:
Ab dem 1. September 1997 gelten neue Fahrradfahrbestimmungen. Damit
soll vor allem der Radverkehr in den Städten gefördert werden.
Und Kinder dürfen nun bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr auf
dem Bürgersteig fahren, wenn keine Radwege vorhanden sind. Wenn
sie das achte Lebensjahr vollendet haben, können sie aber
auch auf der Straße fahren. Bis zum Alter von acht Jahren sind
sie auch weiterhin verpflichtet auf dem Gehweg zu fahren.
- Bei einem
Zusatzschild unter den Einbahnstraßenschildern dürfen Radfahrer
entgegen der Einbahnstraße fahren.
Aber ACHTUNG: Unbedingt auf diese Zusatz-Schilder achten.
In der Regel sind Radwege in diesen Einbahnstraße extra markiert.
Unbedingt innerhalb dieser Markierungen fahren.
- Bei einem
blauen Schild mit Fahrrad und dem Zusatz "Fahrradstraße"
dürfen nur Radfahrer fahren. (auch nebeneinander)
Andere Fahrzeuge dürfen dort nur fahren, wenn dies auf einem
Zusatzschild extra angegeben ist. Diese anderen Fahrzeuge dürfen
dann nur mit mäßiger Geschwindigkeit fahren.
- Kinder
bis 10 Jahre dürfen auf dem Bürgersteig fahren.
Sie dürfen aber wie bisher andere Verkehrsteilnehmer, z.B. Fußgänger,
nicht gefährden. Kinder sollten erst allein auf die Straße
gelassen werden, wenn Sie im 4. Schuljahr bei der Polizei die Fahrradprüfung
bestanden haben.
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