T, Kinderredaktion
(3.7.98)
Und
das verlangt die Straßenverkehrsordnung §21 der STVO:
Kinder
unter 12 Jahren, die kleiner als 150 cm sind, müssen ein "amtlich
geeignetes Rückhaltesystem" benutzen, wenn sie im Auto mitfahren.
Das gilt auf allen Sitzen in Fahrzeugen, für die Sicherheitsgurte
vorgeschrieben sind, also im Van oder (Klein)bus ebenso wie im PKW.
Ebenfalls
gesetzlich geregelt ist die Nutzung rückwärts gerichteter
Kinderschutzsysteme auf dem Beifahrersitz. Befindet sich ein Beifahrer-Airbag
im Auto, ist die Benutzung rückwärts gerichteter Kindersitze*
auf dem Beifahrersitz verboten, es sein denn, der Airbag wurde durch
eine Fachwerkstatt "abgeschaltet" oder der Fahrzeughersteller
bietet hierzu eine eigene technische Lösung an.
Die folgenden Informationen habe ich von den ACE-Seiten zusammengestellt:
Demnach sollten Sie Ihre Kinder unbedingt im Auto hinten platzieren.
Ausnahme: die hinteren Sitze sind schon durch Kinder besetzt - nur
dann darf ein Kind vorne sitzen.
Sitzplatz:
Der
sicherste Platz für Kinder ist hinten in der Mitte. Dort ist
Ihr Kind so weit wie möglich von allen Kollisionspunkten entfernt
(Beachten Sie unbedingt die Einbauanleitung des Sitzherstellers).
Die zweitbeste Sitzposition ist auf der Rückbank hinter dem Beifahrersitz.
Beim Aussteigen befinden sich Eltern/Kind auf der Gehwegseite und
nicht auf der Fahrbahn. Die Kindersicherung an den Türen sollten
in jedem Fall aktiviert sein.
Beifahrersitz
Auch
wenn die Kinder es oft gerne anders hätten: Kinder unter 12 Jahren
oder 150 cm Körpergröße müssen immer in einem
Kinderrückhaltesystem gesichert werden. Bei aktivem Beifahrerairbag
darf niemals ein Kindersitz entgegen der Fahrtrichtung montiert werden.
In Fahrtrichtung kann der Beifahrersitz benutzt werden, er muss jedoch
in die hinterste Position gebracht werden. Der Kindersitz muss aufrecht
sein, (keine Liegeposition). Beachten Sie auf jeden Fall auch die
Bedienungsanleitung Ihres Fahrzeugs.
Mindestalter
Kinder
müssen entweder 12 Jahre alt sein oder 150cm groß. Ist
eines dieser beiden Kriterien erreicht, muss kein Kindersitz mehr
benutzt werden. Bitte achten Sie bei Ihrem Kind jedoch stets auf einen
ordnungsgemäßen Gurtverlauf.
Körpergröße
Wenn
Ihr Kind noch Platz in und auf dem Sitz hat, muss er weiter verwendet
werden. Nach unserer Ansicht und nach Meinung vieler Hersteller, kann
das angegebene Prüfgewicht überschritten werden. Der Kindersitz
hat keine eigentliche Haltefunktion. Er dient dazu, den Fahrgurt kindgerecht
zu führen. Nur für den Fall, dass der Körperumfang
des Kindes so groß ist, dass es in keinen im Handel erhältlichen
Kindersitz passt, kann durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde
(Stadt oder Landratsamt) eine Einzelausnahmegenehmigung erteilt werden.
Gebrauchte Kindersitze
Aus sicherheitstechnischen Gründen sollten Sie kein Kinderrrückhaltesystem
kaufen, das älter als 4 Jahre ist. Wir empfehlen aber dringend,
keine Kindersitze zu benutzen, von denen Sie die Vorgeschichte nicht
kennen (Vorsicht: versteckte Mängel). Achten Sie auf die Vollständigkeit
des Sitzes, außerdem sollte die Bedienungsanleitung vorhanden
sein.
Beckengurte
Für
Beckengurte gibt es spezielle Fangkörpersysteme (bis 25 kg Körpergewicht).
Keinesfalls eine Sitzerhöhung (reines Sitzkissen) - sie darf
nur zusammen mit dem Dreipunktgurt verwandt werden.
Höhenverstellung
Auch
wenn die Gurte in der Höhe verstellt werden können, dürfen
niemals auf eine Sitzerhöhung verzichten. Es ist genauso wichtig
den Beckengurt richtig zu platzieren. Dieser würde ohne Sitzerhöhung
zu hoch im Bauchbereich liegen und könnte schwerste Unterleibsverletzungen
verursachen.
Wichtige
Regeln
Die
Wahl des richtigen Kindersitzes ist nicht einfach. Testergebnisse
unabhängiger Prüfer sind eine Hilfe. Daneben kann eine gute
Beratung im Handel entscheidend sein. Im Vorfeld sollten Sie sich
über folgende Punkte im Klaren sein:
- Größe und Körpergewicht Ihres Kindes feststellen.
- Fahren weitere Kinder mit?
- Welchen PKW haben Sie (Modell, Baujahr, Besonderheiten)?
- Der Kindersitz sollte nach der neuesten Prüfnorm (ECE-R44)
zugelassen sein.
- Wo soll der Sitz montiert werden?
- Beachten Sie die Bedienungsanleitung Ihres Pkws.
- Lassen Sie sich den Einbau genau erklären. Der beste Sitz nützt
nichts, wenn bei der Handhabung Fehler gemacht werden.
- Machen Sie auf jeden Fall einen Probeeinbau!
- Passt der Sitz auch in andere Fahrzeuge (z.B. Zweitwagen)?
- Haben Sie in Ihrem Auto einen Beckengurt? Dann achten Sie auf die
Beckengurttauglichkeit der Kindersitze.
- Lassen Sie Ihr Kind Probe sitzen. Nur wenn es mitbestimmen kann,
z.B. über die Farbe des Kindersitzes, können Sie eine positive
Einstellung fördern.
- Andere Personen/Kinder sollten noch genug Platz daneben habe.
- Der Bezug sollte atmungsaktiv und pflegeleicht sein.
- Änderungen am Sitz sollten mühelos erledigt werden können.
- Die Bedienungsanleitung sollte verständlich und am Sitz angebracht
sein.
- Gurte und Höhe der Kopfstützen dem wachsenden Kind anpassen.
Bitte
achten Sie auf eine ordnungsgemäße Ladungssicherung und
vermeiden Sie die Mitführung ungeeigneten Spielzeuges (spitz
und hart). Sichern Sie den Kindersitz, auch wenn Sie kein Kind transportieren.
Normen
Kinder
unter 15 Jahren sind im Straßenverkehr nicht etwa als Radler
oder Fußgänger am stärksten gefährdet, sondern
als Mitfahrer im Auto.
In Europa gibt es eine einheitliche Prüfnorm für Kindersitze.
In Deutschland dürfen nur Sitze mit dem ECE-Prüflabel verkauft
werden. Seit April 2008 sind Kindersitze mit den Prüfnomen ECE
E44/01 und ECE E44/02 europaweit verboten. Es dürfen nur noch
Kindersitze mit der Bezeichnung ECE R44/03 und ECE R44/04 verwendet
werden.
- Rückhalteeinrichtungen für Kinder werden nach der ECE-Regelung
Nr. 44 in 5 "Gewichtsgruppen" eingeteilt:
- Gruppe 0 = bis 10 kg; bis ca. 9 Monate
- Gruppe 0+ = ´bis 13 kg; bis ca. 18 Monate
- Gruppe I = 9 bis 18 kg; ca. 8 Monate - ca. 4 Jahre
- Gruppe II = 15 bis 25 kg; ca. 3,5 Jahre - ca. 7 Jahre
- Gruppe III = 22 bis 36 kg; ca. 6 - 12 Jahre
=>
Kaufen Sie für ihr Kind erst einen neuen Kindersitz, wenn dessen
Kopf an den oberen Schalenrand reicht.
=> Altersangaben und Gewicht dienen zur Orientierung; entscheidend
für die Zuordnung ist allein die Größe