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6 jähriger darf nicht allein auf der Straße radeln
Rubrik:
Verkehr


Sechsjährige dürfen nicht allein auf der Straße radeln!

Das betont das Amtsgericht Detmold. Läßt eine Mutter das Kind trotzdem dort fahren, verletzt sie ihre Aufsichtspflicht. Wenn der Junge während seiner Fahrt ein Fahrzeug beschädigt, müssen die Eltern zahlen. Denn der PKW-Besitzer kann laut Urteil von ihnen verlangen, für seinen Schaden aufzukommen.

Az: 6C424/96

Quelle: WAZ 23.12.97