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Dokument: Informationen für Eltern und Kinder |
Rubrik:Regionales
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Die nachfolgend aufgeführten Informationen über Institutionen, Verbände und Vereine verbinden die allgemeinen Beschreibungen des Landes mit den Bochumer Gegebenheiten im Interesse von Eltern mit Kindern bzw. Jugendlichen und sollen der besseren Orientierung im täglichen Leben dienen. In anderen Städten sind die Strukturen ähnlich. Wir bemühen uns, nach und nach auch für andere Städte diese Info-Seiten aufzubauen
2. Familienbildungsstätten
Familienbildung
Familienbildung soll das partnerschaftliche Leben in der
Familie vorbereiten und fördern, es sollen Anregungen gegeben werden, um
familiäre Problemsituationen besser bewältigen zu können. In
einem breiten Angebot von Kursen, Veranstaltungen und Gesprächskreisen
geht es u. a. um Geburtsvorbereitung und Säuglingspflege, um Erziehungsfragen,
um Fragen zur Partnerschaft, um Hilfen in Fragen der Haushaltsführung bis
hin zu gesellschaftlichen Themen. Die Kosten für die Teilnahme an den Angeboten
der Familienbildung sind in der Regel niedrig. Für Personen in besonderen
Problemlagen werden Gebührennachlässe gewährt. Bei Arbeitslosigkeit
kann auch eine Entgeldfreistellung beantragt werden. Die Familienbildung richtet
sich nicht nur allein an Frauen. Auch Männer dürfen daran teilnehmen,
damit Familien gemeinsam davon profitieren können. Bei einigen Angeboten
wird auch für die Betreuung der Kinder gesorgt.
Computer
in der Familie
Viele Familien haben sich inzwischen einen Computer auch
zuhause und nutzen ihn, z.B. für Lernprogramme, zur Textverarbeitung oder
für Computerspiele*.
Eltern kaufen auch häufig einen PC, weil sie ihren Kindern damit eine erfolgreichere
berufliche Zukunft ermöglichen möchten. Bei der Anschaffung sollte
auf ergonomische Qualitäten geachtet werden (z. B. strahlungsarmer Bildschirm,
leises Lüftergeräusch, usw.). Das Gerät sollte ergonomisch richtig
aufgestellt werden, d. h., daß Stuhl und Arbeitstisch die richtige Höhe
haben sollten, daß eine blendfreie Beleuchtung möglich ist, u.ä.!
Und nicht zuletzt sollte darauf geachtet werden, daß die Kinder nicht
zu lange vor dem Bildschirm sitzen und daß regelmäßig Pausen
eingelegt werden. Volkshochschulen, Familienbildungsstätten usw. bieten
Seminare an, in denen der Umgang mit dem Computer erlernt werden kann. Wenn
sich in der Familie dauerhaft Konflikte um den Computer entzünden, kann
es ratsam sein, die Hilfe einer Familien- bzw. Erziehungsberatungsstelle
in Anspruch zu nehmen oder eine Zusammenarbeit mit den zuständigen LehrerInnen
der Kinder anzustreben. Besonders in der Anfangszeit nach der Anschaffung nutzen
Kinder den Computer häufig sehr intensiv. Meist legt sich diese Begeisterung
bald wieder und das Gerät wird wie andere Medien in den Alltag integriert.
Erziehungsberatung
Die Erziehungsberatungsstellen möchten dazu beitragen,
mögliche Fehlentwicklungen von Kindern zu vermeiden und durch Beratung
und Therapie bereits vorhandene Störungen auszugleichen. Bei Erziehungsproblemen
sollten so früh wie möglich außenstehende unabhängige
und erfahrene Fachkräfte zu Rate gezogen werden. Häufig lassen sich
durch diese Hilfe Konflikte beseitigen. Zumindestens aber kann geholfen werden,
daß sie sich nicht vergrößern. Meistens muß im Rahmen
der Erziehungsberatung die Lebenssituation aller Familienmitglieder mitberücksichtigt
werden. Neben den Beratungsstellen, die für den gesamten Bereich der
Entwicklung und Erziehung zuständig sind, gibt es spezielle Beratungsstellen
zum Thema "Sexueller Mißbrauch", "Gewalt in der Familie" und "Vernachlässigung".
Die MitarbeiterInnen der Beratungsstellen sind zur Verschwiegenheit
verpflichtet. Die Beratung ist kostenlos.
| Mitte | Zechenstraße 10 | 44791 Bochum | Tel.: (0234) 5 85 61 / 62 |
| Dahlhausen | Am Sattelgut 3 | 44879 Bochum | Tel.: (0234) 49 18 00 |
| Wattenscheid | Friedrich-Ebert-Str. 7 | 44866 Bochum | Tel.: (0234) 910 65 13 |
| Harpen | Harpener Hellweg 77 | 44805 Bochum | Tel.: (0234) 23 66 97 |
| Langendreer | Carl-von-Ossietzky-Platz 1 | 44892 Bochum | Tel.: (0234) 910 94 72 |
Kinderbeauftragte
Als besondere Interessenvertretung für Kinder gibt
es in Nordrhein-Westfalen und in vielen anderen Bundesländern Kinderbeauftragte,
Kinderbüros und Kinderparlamente. Sie verstehen sich als Ansprechpartner
für Kinder, Jugendliche und Eltern. Nordrhein-Westfalen hat 1989 als
erstes Bundesland einen Landeskinderbeauftragten berufen. Inzwischen arbeiten
vielerorts Kinderbeauftragte, die sich für die Verbesserung der Lebensbedingungen
von Kindern einsetzen. Dazu gehören die Einflußnahme in der Politik
und die Persönlichkeitsarbeit, mit der für mehr Kinderfreundlichkeit
geworben wird ebenso wie die Hilfe im Einzelfall. Der Kinderbeauftragte der
Landesregierung ist Dr. Reinald Eichholz beim Ministerium für Frauen,
Jugend, Familie und Gesundheit NRW.
Sexueller Mißbrauch von
Kindern
Von sexuellem Mißbrauch betroffen sind Kinder-
und Jugendliche - Mädchen und Jungen - aus allen sozialen Schichten.
Die Schädiger sind zumeist keine Fremden, sondern in der Familie oder
im sozialen Nahbereich des Kindes oder Jugendlichen zu finden. Wer die Vermutung
hat, ein Kind in der Familie, in der Verwandtschaft, im Bekanntenkreis oder
in der Nachbarschaft könnte von sexuellem Mißbrauch betroffen sein,
oder wem sich ein Kind anvertraut hat, sollte Unterstützung in einer
Beratungsstelle suchen. Allerdings sollte nichts überstürzt werden!
Bei allem, was unternommen wird, sollte das Wohl des Kindes oder Jugendlichen
Maßstab für das aktuelle Handeln sein. Für die Kinder und
Jugendlichen ist es bereits eine wichtige Hilfe, eine Vertrauensperson zu
haben, die sie unterstützt. Neben der Beratungsstelle Neue Wege (hier
in Bochum) können auch Erziehungsberatungsstellen, der Deutsche Kinderschutzbund,
der Frauennotruf und der Soziale Dienst des Jugendamtes eingeschaltet werden.
Meldungen über sexuellen Mißbrauch nimmt auch die Polizei entgegen.
An die Beratungsstellen können sich aber auch die Opfer selbst wenden.
Adoption eines Kindes
Ehepaare, von denen ein Ehegatte das 25. Lebensjahr
und der andere Ehegatte das 21. Lebensjahr vollendet haben sowie Einzelpersonen
über 25 Jahre können ein Kind adoptieren.
Voraussetzung: Sie müssen körperlich und geistig
gesund sein und gesicherte Lebensverhältnisse nachweisen. Das adoptierte
Kind wird wie ein eheliches Kind in die Familie eingegliedert. Alle verwandtschaftlichen
und rechtlichen Beziehungen zur leiblichen Familie erlöschen. Seinen
neuen Verwandten gegenüber erhält das Kind alle Rechte und Pflichten
eines ehelichen Kindes, insbesondere wird es erbberechtigt und unterhaltspflichtig.
Wenn die Einwilligung dem Gericht zugeht, wird sie rechtswirksam und unwiderruflich.
Die Adoption erfolgt nach eingehender Beratung durch die Vermittlungsstelle.
Die Annahme eines Kindes muß durch einen Notar
beurkundet und an das Vormundschaftsgericht weitergeleitet werden. Welche
weiteren Unterlagen sie benötigen, erfahren sie bei der Adoptionsvermittlungsstelle
des Jugendamtes. Die Vermittlungsstelle bietet auch nach der Adoption Beratung
an und vermittelt Treffen mit anderen Adoptiveltern und Treffen der Adoptivkinder.
Pflegekinder
Wenn Eltern für ihr Kind nicht in der eigenen Familie
sorgen können, haben sie die Möglichkeit, es in einer Pflegefamilie
unterzubringen. Dabei ist zu unterscheiden zwischen der Tages- oder Wochenpflege
und der Dauerpflege. Die Tagespflege kommt besonders für berufstätige
Mütter in Betracht. Es gibt auch Pflegestellen, wo das Kind vorübergehend,
z. B. während eines Krankenhausaufenthaltes der Mutter, aufgenommen wird.
Wenn die Eltern die Kosten für die Unterbringung nicht tragen können,
übernimmt das Jugendamt das Pflegegeld und einen Erziehungsbeitrag. Bei
Kindern unter 16 Jahren und einer Unterbringung von mehr als sechs Wochen
brauchen sie eine Erlaubnis des Jugendamtes, wenn sie ihr Kind in eine Pflegefamilie
geben. Es muß prüfen, ob das Wohl des Kindes in der Pflegefamilie
gewährleistet ist. Eine Erlaubnis ist nicht notwendig, wenn sie die Erziehung
an nahe Verwandte, z. B. die Großeltern, übertragen.
Sowohl Eltern, die ihr Kind in Pflege geben wollen,
als auch Paare, die ein Kind zur Pflege aufnehmen möchten, wenden sich
an das Jugendamt. Dieses übernimmt ggf. die Vermittlung, erteilt die
Erlaubnis und entscheidet später auch über das Pflegegeld.
Schwangerschaftskonfliktberatung
Die Schwangerschaftskonfliktberatung dient dem Schutz
des ungeborenen Lebens. Die Beratung soll Rat und Hilfe bieten und zur Fortsetzung
der Schwangerschaft ermutigen. Sie ist ergebnisoffen zu führen, die letzte
Entscheidung wird durch die Frau in eigener Verantwortung gefällt. -
Ein Schwangerschaftsabbruch ist zwar rechtswidrig, aber straffrei, wenn er
nach erfolgter Beratung innerhalb von zwölf Wochen nach der Empfängnis
durch einen Arzt erfolgt. Er ist nur dann nicht rechtswidrig, wenn einer der
Ausnahmegründe der medizinischen, kriminologischen Indikation vorliegt.
Bei medizinischer Indikation ist keine Frist einzuhalten, bei kriminologischer
Indikation gilt die genannte Frist von 12 Wochen. In beiden Fällen entfällt
die gesetzliche Pflicht zur Beratung. Zum Anspruch auf Beratung gehören
Informationen über Fragen, die in Verbindung mit einer Schwangerschaft
und der Geburt des Kindes, insbesondere Informationen über soziale und
wirtschaftliche Hilfen für Schwangere stehen und die Suche nach Lösungsmöglichkeiten
für psychosoziale Konflikte im Zusammenhang mit einer Schwangerschft.
Die Fragen und Probleme verschiedenster Art sind individuell und daraus ergibt
sich eine individuelle Beratung und Begleitung:
- Angst vor Verantwortung für das eigene Kind
- Befürchtung vor negativen Reaktionen der Eltern
und des sozialen Umfeldes
- Unsicherheit bei der weiteren Existenz- und Lebensplanung
- Fragen der Kinderbetreuung bei Berufstätigkeit
der (zukünftigen) Mutter, Bearbeitung des Konflikzs von "Kind und Beruf"
- Partnerprobleme, Angst vor Trennung und Isolation,
Ehescheidung
- Erziehungsprobleme, physisch-psychische Überlastung
- Allgemeine Lebensangst und Angst vor den Mutterpflichten
- Sorge um den Lebensstandard
- Wohnung, Wohnungssuche, Wohnberechtigungsschein, Wohngeld
- Sozialhilfe, ergänzende Sozialhilfe, einmalige
Beihilfen
- Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Unterhaltsgeld
- Zahlungsverpflichtungen, Verschuldung, Überschuldung
Verbraucherzentrale
Die Verbraucherzentrale bietet Beratung zur Haushaltsführung
an. Dabei können sowohl Probleme der Arbeitsteilung und des Arbeitseinsatzes
im Haushalt wie auch finanzielle Fragen erörtert werden. Öffnungszeiten
können telefonisch erfragt werden. Bei speziellen Problemen ist es ratsam,
einen Besuchstermin zu vereinbaren.
sonstige Beratungsstellen