Erwachsene
rutschen auf eigenes Risiko
Wenn Erwachsene
ein Kinderrutsche hinunterrutschen und sich dabei verletzen, haben sie
keinen Anspruch auf Schadensersatz.
Auch ohne eine entsprechende Hinweistafel muß nach Ansicht der Richter
jedem "klar ersichtlich" sein, daß die Rutsche ein Spielgerät
nur für Kinder ist.
Eine Mutter, die von der Rutsche fiel, hatte sich dabei einen Wirbelbruch
zugezogen und wollte für ihren "Übermut" jetzt auch noch die
Allgemeinheit verantwortlich machen.
Az.: 1 W 1065/98
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