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Erwachsene rutschen auf eigenes Risiko
Rubrik:
Rechte

 

Erwachsene rutschen auf eigenes Risiko

Wenn Erwachsene ein Kinderrutsche hinunterrutschen und sich dabei verletzen, haben sie keinen Anspruch auf Schadensersatz.
Auch ohne eine entsprechende Hinweistafel muß nach Ansicht der Richter jedem "klar ersichtlich" sein, daß die Rutsche ein Spielgerät nur für Kinder ist.
Eine Mutter, die von der Rutsche fiel, hatte sich dabei einen Wirbelbruch zugezogen und wollte für ihren "Übermut" jetzt auch noch die Allgemeinheit verantwortlich machen.
Az.: 1 W 1065/98