kinderinfo Dokument:
Kinderlärm im Urlaub
Rubrik:
Rechte

Ab 22 Uhr ist Nachtruhe

oder wie man gegenseitig Rücksicht nimmt

Unendlich viele Beschwerden müssen Kinder in unserer ach so "kinderfreundlichen" Gesellschaft täglich über sich ergehen lassen. Dabei spielen sich die Erwachsene wie selbstverständlich oft als die eigentlichen "Erzieher" auf und maßregeln die kleinen Kinder, obwohl gerade dies schon verboten ist; denn Erwachsene haben sich mit gleichaltrigen auseinander zu setzen und nicht ihre "Macht" und "Stärke" gegenüber den schwächeren Kindern auszuspielen. Die Eltern anzusprechen trauen sie sich in der Regel nicht. Und dann sind es oft auch noch diejenigen, die erst einmal alle Rechte für sich in Anspruch nehmen. Feiern zu jeder Tages- und Nachtzeit; Bohren und Hämmern bis spät in die Nacht ohne Rücksicht auf die Kinder, die ja schon ab 20.00 Uhr schlafen sollten; Auto waschen* und Auto reparieren auf dem Garagenhof aber die Kinder wegjagen, weil ein Garagenhof ja kein Spielplatz ist; ihre Hunde und Katzen überall hinscheißen lassen, obwohl das mittlerweile hohe Geldstrafen kostet. Dabei könnte alles so einfach sein, wenn jeder ein klein wenig Verständnis aufbringt und Toleranz gegenüber seinen Mitmenschen zeigt. In einer Mieterzeitung habe ich passend dazu folgenden Artikel gefunden:

- "Der Nachbar kann soviel Besuch empfangen wie er will. Er kann seine Wohnung einrichten und möblieren wie er will. Egal, was im Mietvertrag steht, Kleintiere wie Zierfische, Hamster oder Wellensittiche sind immer erlaubt. Kinderwagen können in Hausflur abgestellt werden. (Es ist ja schließlich nur vorübergehend).
- Und Kinder dürfen in der Mietwohnung spielen, wobei die dabei entstehende Unruhe von den Mitbewohnern hingenommen werden muß.
- Fernseher, Radio, Plattenspieler, Tonband, CD-Player und Computer dürfen benutzt, Nachbarn aber nicht belästigt werden. - Ab 22 Uhr ist "Nachtruhe", das heißt alle Aktivitäten in den eigenen vier Wänden auf Zimmerlautstärke ausrichten. Schläft in der Nachbarwohnung hinter der Wohnzimmerwand ein Kleinkind, sollte die Nachtruhe vorübergehend bereits ab 20.00 Uhr eingehalten werden bzw. besondere Anlässe mit den Nachbarn abgesprochen werden.
- Gegen Gartenfeste können Nachbarn in einem typischen Wohngebiet im Regelfall nichts sagen, zumal wenn nach 22.00 Uhr im Partykeller oder Gartenhaus in Zimmerlautstärke weitergefeiert wird.
- Ein Mieter darf im Garten oder auf dem Balkon grillen. Er muß aber verhindern, daß der Qualm in die Nachbarwohnung dringt. Hier droht allerdings sogar ein Bußgeld.
- Seinen Balkon kann der Mieter nutzen wie er will. Er darf dort Wäsche trocknen, sich sonnen, Kaffee trinken, ein Rankgitter anbringen. Er darf auf dem Balkon auch Feste feiern.
(Mit der gebotene Rücksicht auf die Nachbarn)
- Tagsüber dürfen die Mieter in den eigenen vier Wänden so oft duschen oder baden wie sie wollen - nachts allerdings nur für begrenzte Zeit. Nicht gültig sind Regelungen, die das Duschen oder Baden zwischen 22.00 und 04.00 Uhr verbieten.
- Nach dem entsprechenden Urteil gehört das Geräusch ein- und auslaufenden Wassers zu den normalen Wohngeräuschen; zudem erstrecke sich der Mietgebrauch auf die ganze Wohnung zu jeder Tages- und Nachtzeit. Lediglich die Dauer des Badens und Duschens sollte zwischen 22 und 04 Uhr in einem Mehrfamilienhaus auf 30 Minuten begrenzt werden (Landgericht Köln, Az.: 1 S 304/96)"