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Inline-Skater aufgepasst !
Inline-Skater dürfen mit ihren Gefährten auf acht Rollen weder auf Radwegen noch auf der Straße fahren. Das heißt, dass sie sich nur auf Fußwegen bewegen dürfen. Das heißt aber auch, das sie auf Fußgänger Acht geben müssen. Schwierig wird's, wenn ein jugendlicher Inline-Skater einen Unfall verursacht - der Streit, wer dann zahlen muß, geht nicht immer eindeutig aus.
Einen anderen Nachteil hat diese Regelung auch noch: Die Fußgänger sagen einem, man solle auf dem Radweg fahren und die Radfahrer sagen, man solle auf dem Fußweg fahren. Die beste Lösung wäre, einen Weg extra für Inline-Skater einzurichten.
Inline - Skater dürfen weder auf Straßen, noch auf Radwegen fahren. Dasselbe gilt natürlich auch für ganz normale Rollschuhfahrer. Das ist eigentlich schade, denn Inline - Skaten ist in Großstädten schon lange ein beliebtes Fortbewegungsmittel geworden; aber immerhin dürfen noch Gehwege, Fußgängerzonen und verkehrsberuhigte Gebiete, wie z.B. Spielstraßen benutzt werden. Ihr solltet allerdings die Fußgänger, die ihr überholen wollt, vorwarnen und besonders auf ältere Leute und auf Mütter mit Kindern achten!
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Jugendreisen zu Sportereignissen
Als Ergänzung zu dem Programm des Jugendferien- und Bildungswerks wurde vom Landessportbund NRW die Gesellschaft "Spurt-Sport Urlaub Touristik" gegründet. Diese soll in erster Linie Sportler sowie Sportvereine und Fans ansprechen. Zu den Höhepunkten gehören u. a. der Londoner-Stadtmarathon, die Leichtathletik-Weltmeisterschaft in Athen und das DFB - Pokalfinale in Berlin.
Infos gibt's unter 0203/7381800
f 10.01.1997

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