Die Kleine Feder   Rechte für junge Menschen
     Die "kleine Feder"- Redaktion: Übersicht: "Rechte"
   

Kinder, Ihr dürft endlich ungestraft Krach machen!!!
Kürzlich wurde in Berlin ein Urteil gefällt, dass Kinder von nun an in ihren Hotelzimmern herumtollen können, wie sie wollen. 
Wenn Kinder in den Urlaub fahren, kommt es halt öfter vor, dass sie spielen oder herumtollen. Dabei ist es auch nicht auszuschließen, dass Lärm aufkommt. Nun brauchen andere Reisende sich nicht mehr über den Lärm zu beschweren, denn eine Minderung des Reisepreises ist zumindest wegen Kinderlärm nunmehr ausgeschlossen.
ch
Skaten auf Radwegen verboten
Inline-Skater dürfen weder auf Straßen, noch auf Radwegen fahren. Dasselbe gilt natürlich auch für ganz normale Rollschuhfahrer. Das ist eigentlich schade, denn Inline - Skaten ist in Großstädten schon lange ein beliebtes Fortbewegungsmittel geworden; aber immerhin dürfen noch Gehwege, Fußgängerzonen und verkehrsberuhigte Gebiete, wie z.B. Spielstraßen, benutzt werden. Ihr solltet allerdings die Fußgänger, die ihr überholen wollt, vorwarnen und besonders auf ältere Leute und auf Kindern achten!
f
Europäische Union beschließt: Harte Strafen für Kinderschänder
Brüssel: Die Europäische Union hat sich am 29.11.96 auf Empfehlung von Kinderinteressenvertretern zur stärkeren Bekämpfung von Kindermißbrauch und Menschenhandel geeinigt. Die Justizminister der Europäischen Union fordern die Mtglieds-länder auf, ein abschreckenderes Strafmaß für Kinderschänder festzusetzen.
h 6.12.1996
Kinderklage gegen Ozon abgelehnt
126 Kinder klagten gegen das Sommer-Smog-Gesetz, das im Jahr 1995 von der CDU-Regierung verabschiedet wurde, weil es zu hohe Ozonwerte erlaube. Damit wird das Grundrecht der Kinder, vor Gesundheitsgefahren geschützt zu werden, verletzt.
Diese Beschwerde wurde allerdings vom Bundesverfassungsgericht nicht angenommen. Warum interessieren sich die verantwortlichen Erwachsenen nicht für die Gesundheit der Kinder?
j 29.11.96
Hallo Leute aufgepasst!!! - Kinder müssen für arme Eltern zahlen
Wenn ihr einmal groß seid und ein geregeltes Einkommen habt und eure Eltern nicht die Reichsten sind, dann müßt ihr sie finanziell unterstützen und notfalls auch eigene Immobilien, also eigene Häuser oder Grundstücke, verkaufen. Das hat ein Landgericht kürzlich entschieden. In einer Situation hatte eine ältere Dame rund 7500 Mark Sozialhilfe erhalten, die die Kinder dem Amt jetzt zurückzahlen müssen. Während ein Sohn und eine Tochter verschont wurden, hielten es die Richter bei einer weiteren Tochter, deren Monatseinkommen nur 500 Mark beträgt, für zumutbar, dass sie ein landwirtschaftliches Grundstück im Wert von 14.000 Mark verkauft, um die Forderungen zu erfüllen. 
r 10.01.1996

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